Warum reicht die Pflegepflichtversicherung nicht aus?

Einkaufen, ein Brot schmieren, den Haushalt führen und die eigene Körperpflege erledigen – all das kann zur Herausforderung werden. Pflegebedürftig sein bedeutet es, wenn altersbedingte Einschränkungen, Krankheit oder Behinderung dazu führen, dass Menschen Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten benötigen. Bei vielen hält dieser Prozess Schritt mit dem Alter, andere sind plötzlich pflegebedürftig – z. B. nach Unfällen und in Folge von Krankheiten. 

Betroffene sind grundsätzlich gleich abgesichert: Die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse zahlen automatisch in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Privatversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen – auch verpflichtend. Aber was leisten die Pflegepflichtversicherungen? Und warum reicht das Pflegegeld trotz Pflegegrad-System meist nicht aus? 

2024 waren rund 5,6 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen.1
Vor allem als Folge des demografischen Wandels werden immer mehr Menschen pflegebedürftig. 

Im Pflegefall erhalten Betroffene Geldleistungen, aber auch Zuschüsse für Sachleistungen, Tages- oder Verhinderungspflege. Die Leistungshöhe hängt von der Einstufung in einen Pflegegrad ab bzw. davon, ob die Pflege stationär im Heim oder ambulant zu Hause erfolgt.

Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die finanziellen Leistungen2:

Pflegegrad Monatliches Pflegegeld bei häuslicher Pflege Monatliches Pflegegeld bei vollstationärer Pflege
1 kein Anspruch* 131 Euro
2 347 Euro 805 Euro
3 599 Euro 1.319 Euro
4 800 Euro 1.855 Euro
5 990 Euro 2.096 Euro

* Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich, z. B. für einen mobilen Pflegedienst
 

Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2025 um 4,5 % gestiegen.²

Als Gründe werden höhere Mindestlöhne für Pflegekräfte3, eine deutlich schneller steigende Zahl an Pflegebedürftigen und die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie genannt.4

Laut dem Verband der Ersatzkassen (vdek) liegt der durchschnittliche Eigenanteil für stationäre Pflege bei 2.984 Euro im ersten Jahr und 2.620 Euro im zweiten Jahr – jeweils pro Monat.5
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken die Kosten in den allermeisten Fällen nicht ab. Auch, wenn die nach der Aufenthaltsdauer gestaffelten Zuschüsse die Last mit der Zeit verringern, bleibt ein beträchtlicher monatlicher Eigenanteil. Vergleicht man nun diese Werte mit der durchschnittlichen Bruttorente von um die 1.600 Euro6, werden Pflegelücke und Handlungsbedarf ganz deutlich.

Pflegebedürftigkeit ist ein finanzielles Risiko, das sich mit einer privaten Pflegeversicherung gut absichern lässt. Ich berate Sie gern!

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vdek.com, „Daten zum Gesundheitswesen: Soziale Pflegeversicherung (SPV)“, 29.04.2025

bundesgesundheitsministerium.de, „Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick”

tagesschau.de, „Das ändert sich bei Krankenversicherung und Pflege“, 31.12.2024

bundestag.de, „Pflegebeitrag steigt 2025 um 0,2 Prozentpunkte“, 11.11.2024

Monatlicher Eigenanteil in den Monaten 13-24 bei vollstationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5. Zusammensetzung Eigenanteil: Investitionskosten + Unterkunft + Verpflegung + heimspezifischer Eigenanteil, Quelle: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

tagesschau.de, „Wenn die Pflegeversicherung nicht ausreicht“, 13.04.2025

Pflegelücke schließen – mit Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung oder Pflegerente

Das Ziel von zusätzlichen Pflegeversicherungen ist, die Pflichtversicherung zu ergänzen und die hohen Pflegekosten bzw. die Pflegelücke aufzufangen. Aktuell gibt es diese drei Möglichkeiten, mit einer Pflegezusatzversicherung vorzusorgen:

  Sie zahlt bei Pflegebedürftigkeit ... ... in folgender Höhe:
Pflegetagegeld ... einen täglichen Beitrag zur freien Verfügung z. B. für die Pflege zuhause oder im Heim sowie für nötige Anschaffungen oder Pflegematerial. Das Tagegeld wird vorab vereinbart und abhängig vom Pflegegrad voll oder anteilig monatlich ausgezahlt.

Unser Tipp: Wer ein Pflegetagegeld nach Pflege-Bahr abschließt, profitiert zusätzlich von der staatlichen Förderung in Höhe von 60 Euro pro Jahr.
Pflegekostenversicherung ... für tatsächlich anfallende Kosten. Die Versicherung erstattet Leistungen, für die ein Nachweis erbracht wird.
Pflegerentenversicherung ... eine Pflegerente, das heißt einen festen monatlichen Betrag bis zum Lebensende oder dem Ende der Versicherungsdauer, maximal so lange, wie Pflegebedürftigkeit besteht Die Rentenhöhe ist u. a. abhängig vom Pflegegrad und der vereinbarten Pflegegeldhöhe.

Pflegelücke: Deshalb ist Beratung so wichtig! 

Alle mögen das gute Gefühl, für den Fall der Fälle bestmöglich gewappnet zu sein. Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung als Antwort auf eine mögliche Versorgungslücke gehört dazu. Weil man sich im Falle von Pflegebedürftigkeit die beste Betreuung wünscht und nicht zuletzt, um Partner oder Partnerin und Kinder nicht mit hohen Kosten zu belasten.

Die Pflegepflichtversicherung ist von Vornherein nur als Grundversorgung gedacht. Wer sich umfassend gegen das Pflegerisiko absichern möchte, sollte privat vorsorgen. Um die passende und individuelle Absicherung zu finden, empfiehlt es sich, Expertenrat einzuholen – zum Beispiel im Rahmen eines Finanzcoachings.

Angesichts stark steigender Beiträge gehört die private Pflegeversicherung zu den empfohlenen Absicherungen. Ich unterstütze Sie dabei, den passendenden Schutz zu finden!

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