Dieser Artikel in Kürze
- Zu einer jährlichen Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet.
- Geplant ist eine Anhebung der Werte in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung.
- Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
BBG 2027: Darum geht es
Die Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG, definiert Höchstbeträge, bis zu denen das Einkommen für Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Der Entgeltanteil, der über diesen Höchstwerten liegt, bleibt beitragsfrei. Sprich, es erfolgen keine weiteren Einzahlungen in die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Zu einer Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen ist die Bundesregierung jährlich verpflichtet. Allerdings darf die Anpassung nicht wahllos passieren. Als Grundlage zur Berechnung dient immer die Entwicklung der Löhne und Gehälter. Für die Berechnung der BBG für 2027 ist die Lohnentwicklung aus dem Jahr 2025 maßgebend. Der Anstieg der Löhne betrug 4,38 Prozent.1 Basierend auf dieser Entwicklung steigen die Rechengrößen für das kommende Jahr.
Beitragsbemessungsgrenze 2027 in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die BBG in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf 76.500 Euro jährlich oder 6.375 Euro pro Monat erhöhen.1 In 2026 waren es noch 69.750 Euro oder 5.812,50 Euro im Monat. Das wäre ein Anstieg von 9,6 Prozent.
Einen Anstieg wird es ebenfalls bei der Versicherungspflichtgrenze geben. Der neue Wert soll bei 84.150 Euro im Jahr oder 7.012,50 Euro monatlich liegen.1 In 2026 waren es noch 77.400 Euro jährlich oder 6.450 Euro im Monat. Das wäre eine Erhöhung um fast 9 Prozent.
Neben der regulären Erhöhung wird es eine zusätzliche Anhebung von 300 Euro pro Monat geben. Das betrifft sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch die Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze. Dieser Zusatzbeitrag ist bereits beschlossene Sache und wurde im Rahmen des GKV-Stabilisierungsgesetzes festgelegt.
BBG 2027 in der gesetzlichen Rentenversicherung
Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden auf jährliche 106.200 Euro oder 8.850 Euro pro Monat.1 In 2026 waren es noch 101.400 Euro pro Jahr und 8.450 im Monat. Das wäre ein Anstieg von knapp 5 Prozent.
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte pro Kalenderjahr dient, soll ebenfalls steigen. In 2027 sollen es 53.452 Euro im Jahr sein.1 2026 wurden bloß 51.944 Euro für einen vollen Rentenpunkt benötigt. Das wäre ein Anstieg um knapp 3 Prozent.
1 bmas.de, „Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027”, 07.10.2026
Tabelle: Sozialversicherungsgrößen für 2027 auf einem Blick
| Rechengröße | Grenzwert pro Monat | Grenzwert pro Jahr |
| BBG in der allgemeinen Rentenversicherung | 8.850 Euro | 106.200 Euro |
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2027 in der Rentenversicherung | - | 53.452 Euro |
| BBG in der gesetzlichen Krankenversicherung | 6.375 Euro | 76.500 Euro |
| Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung | 7.012,50 Euro | 84.150 Euro |
Was bedeuten die Erhöhungen für die gesetzlich Versicherten?
Für die große Mehrheit ändert sich scheinbar auf den ersten Blick nichts. Doch von den geplanten Maßnahmen sind sowohl Gutverdiener, deren Sozialbeiträge deutlich steigen könnten, als auch Versicherte, deren Lohn oder Gehalt nicht analog zur Erhöhung des Durchschnittsentgelts steigt, betroffen. Was bedeutet das konkret?
Zum einen gibt es Auswirkungen auf die gesetzliche Rente. Denn um den vollen Entgeltpunkt zu erhalten, braucht es ein Entgelt auf Höhe des Durchschnittsgehalts. Sprich, wer weniger verdient als der Durchschnitt oder wessen Lohn langsamer steigt, erhält anteilig weniger Entgeltpunkte. Heißt, für die gesetzlich Versicherten, die unter dem Niveau bleiben, kann die gesetzliche Rente am Ende geringer ausfallen.
Zum anderen geht es um die Folgen für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn durch Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wird ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erschwert.
Privat vorsorgen
Die GKV bietet vielen Menschen eine solide Grundversicherung mit Zugang zu ärztlichen Leistungen, Krankenhausbehandlungen und weiteren Möglichkeiten. Doch die Leistungen sind begrenzt und in den kommenden Jahren könnten sich Leistungskürzungen fortsetzen. Es kann sogar passieren, dass Leistungen komplett aus dem Leistungskatalog verschwinden. Deshalb ist die Nutzung einer privaten Zusatzversicherung eine attraktive und sinnvolle Ergänzung. So können Versicherte von noch mehr Leistung profitieren.
Um das zu ermöglichen, arbeiten die BKK Linde und die Generali Deutschland Krankenversicherung seit Jahren eng zusammen, um gesetzlich Versicherten diesen erweiterten Gesundheitsschutz anbieten zu können, wie:
- Zahnzusatzversicherung
Absicherung von hochwertigem Zahnersatz - Krankenhauszusatzversicherung
Chefarztbehandlung, Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer - Ambulante Zusatzversicherung
Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen und alternative Heilmethoden - Krankentagegeldversicherung
Finanzielle Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit - Pflegezusatzversicherung
Ergänzender Schutz im Pflegefall
Fragen und Antworten: Beitragsbemessungsgrenze 2027
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung in 2026?
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung in 2026?
Was passiert, wenn das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze ist?
Wer profitiert von der Beitragsbemessungsgrenze?
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze einfach erklärt?
Was ist die Versicherungspflichtgrenze einfach erklärt?
Was ist der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze?
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung?
Wann wurde die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung eingeführt?
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wurde erstmalig 1884 eingeführt unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck. Das war ein Teil der damals neu geschaffenen Gesetzlichen Krankenversicherung und geht auf das „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter" aus dem Jahr 1883 zurück.2
2 deutsche-rentenversicherung.de, „Die Geschichte der Deutschen Rentenversicherung”, 15.10.2026