Winterreifen: Wann gilt die Wechselpflicht?

Oftmals bei dem ersten Bodenfrost oder einer glatten Fahrbahn stellen viele Autofahrer/-innen fest: Es ist höchste Zeit, die Reifen zu wechseln. Allerdings besteht in Deutschland keine gesetzliche Frist für den Wechsel auf Winterreifen. 

Die Faustregel von O (Oktober) bis O (Ostern) bietet eine gute Orientierung. Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) 213a als rechtliche Grundlage schreibt vor, dass die Winterreifenpflicht nur bei entsprechender Witterung gilt. 

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, darf man nur mit Winterreifen fahren.1

Um die situative Winterreifenpflicht zu erfüllen, muss auf allen zugelassenen Winterreifen die entsprechende und zugelassene Winterbereifung aufgezogen sein.

1 bmv.de, „Winterreifenpflicht“, 01.10.2025

Profiltiefe checken: Genügend Grip?

Eine ausreichende Profiltiefe bei Winterreifen sorgt für eine verbesserte Bodenhaftung (Grip) und Fahrstabilität.

Zu den Profiltiefen von Winterreifen gibt es verschiedene Orientierungswerte:

  • Das gesetzliche Minimum schreibt ein Restprofil von mindestens 1,6 mm vor.
  • Der ADAC empfiehlt ein Restprofil von 3 bis 4 mm.2
  • Zum Vergleich: Neue Winterreifen haben eine Profiltiefe von 8 bis 9 mm

Um die Restprofiltiefe selbst zu messen, kann ein Reifenprofilmesser verwendet werden. Alternativ nimmt man eine Ein-Euro-Münze: Der goldene Rand dieser Münze ist ungefähr drei Millimeter breit.

Schon gewusst?:

Schneeketten ersetzen Winterreifen übrigens nicht. Sie dürfen nur bei einer geschlossenen Schneedecke auf der Fahrbahn aufgezogen werden.

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Winterreifen checken: Sind sie zugelassen?

Bleibt die Frage: Sind Ihre aktuellen Reifen für den Winter zugelassen und worauf gilt es zu achten? Denn bestimmte Reifen sind nicht mehr zugelassen wie Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“-Symbol, für Matsch und Schnee.

Deren Zulassung lief im Herbst 2024 ab, sprich die Nutzung von Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S-kennzeichnung ist verboten und sogar strafbar.3

Zugelassene Winterreifen tragen das Alpine-Symbol, das ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke zeigt. Manche Reifen haben beide Zeichen – Alpine- und M+S-Kennzeichnung – auf dem Profil. Diese sind ebenfalls zugelassen.

Sommer- und Winterreifen lassen sich auch rein optisch voneinander unterscheiden. Sommerreifen bestehen aus hartem Gummi und haben grobe Längsrillen.

Winterreifen weisen seitliche Profilrillen in einem weicheren Gummi auf, die für eine bessere Haftung auf Matsch und Schnee sorgen.

3 adac.de, „Beim Reifenwechsel beachten: Alpine-Symbol ist Pflicht beim Winterreifen“, 16.09.2025

Winter- oder Allwetterreifen: Was passt besser? 

Allwetterreifen sind ein guter, bequemer und kostengünstiger Kompromiss, weil sie das ganze Jahr über gefahren werden können und Kosten für den Reifenwechsel sparen.
Für Menschen, die eher wenig fahren, in der Stadt oder in Regionen mit milden Wintern wohnen, sind sie eine akzeptable Option. Wichtig: Seit 2018 hergestellte Wetterreifen müssen verpflichtend das Alpin-Symbol tragen.

Kurze Bremswege, beste Traktion (kein Durchdrehen der Räder) und ein Maximum an Sicherheit bieten in der kühlen Jahreszeit allerdings nur Winterreifen.

Unfall mit Sommerreifen? 

Ein Unfall mit Sommerreifen hat verschiedene Folgen. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem jeweiligen Vergehen:

  1. 60 € für: falsche Bereifung bei Matsch, Schnee und Eis
  2. 80 € für: mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer
  3. 100 € für: mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

Bei allen Vergehen gibt es zusätzlich noch einen Punkt im Register des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg. 

Was deckt die Kfz-Versicherung beim Unfall mit Sommerreifen? 

Während die Kfz-Haftpflicht für Schäden an Dritten haftet und diese wie gewohnt reguliert, kann das Fahren mit Sommerreifen bei entsprechender Witterung die Leistungen der Kfz-Kaskoversicherung einschränken. 

Waren Autofahrer grob fahrlässig mit Sommerreifen unterwegs, darf die Versicherung die Zahlung für Schäden am eigenen Auto kürzen oder sogar gänzlich verweigern. Auch bei einem unverschuldeten Unfall kann das Fahren mit Sommerreifen Folgen haben, wenn die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ein Mitverschulden geltend macht und zur Kostenbeteiligung bittet.

Tipps: Mit dem Kfz sicher durch den Winter

Mit einer kurzen Bremsprobe auf freier Strecke lässt sich prüfen, ob die Fahrbahn glatt ist. Anfahren im zweiten Gang ist oft der Schlüssel zum besseren Weiterkommen auf glatter Straße. 

Werden ein paar Dinge beachtet, kann das Kfz für den Winter optimal vorbereitet werden:

  • Frostschutzmittel für Kühler- und Scheibenwaschanlage einfüllen
  • Autobatterie checken und ggf. wechseln
  • Winterausrüstung ins Auto packen: eine warme Decke, Eiskratzer, Handfeger, ggf. Klappspaten, Starthilfekabel, Handschuhe und Scheibenfrostschutz zum Nachfüllen
  • Enteisungsmittel besorgen: Spray oder einen Strohhalm, mit dem man ein zugefrorenes Schloss wieder warmpusten kann
  • Lichtanlage überprüfen
  • Türdichtungen einfetten
  • Unterbodenschutz erneuern und Lackschäden ausbessern 
  • Bei schlechter Witterung: Geschwindigkeit anpassen und genügend Abstand halten
  • Last but not least: Rechtzeitig auf Winterreifen wechseln

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