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Änderungen 2024: Gute Chancen für mehr Geld

2024 bringt einige interessante rechtliche Neuerungen, die sich auch finanziell auswirken können. Viele davon versprechen Entlastungen.

Das ändert sich in diesem Jahr

Mehr Lohn, mehr Rente, mehr Kinderkrankengeld, ein neuer Führerschein und bessere Chancen auf staatliche Förderung für Arbeitende und Angestellte. Das Jahr 2024 bringt einiges an neuen Gesetzen, Regeln und Pflichten mit sich. Viele werden am Monatsende mehr im Portemonnaie haben. Vorgesehen sind u. a. Entlastungen für Beschäftigte, Minijobber, Menschen in Rente und Familien.

Anstieg Mindestlohn 2024 – mehr Geld für Minijobber

Lange bekannt ist die erneute Anhebung des Mindestlohns. Ab 2024 soll er von 12 Euro pro Stunde (seit Oktober 2022) auf 12,41 Euro steigen. 2025 folgt die nächste Erhöhung auf 12,82 Euro1. Menschen mit Minijob profitieren hier gleich doppelt: Zum einen vom höheren Stundenlohn und zum anderen von der gestiegenen monatlichen Entgeltgrenze, die auf 538 Euro (bisher 520 Euro) klettert.

1bundesregierung.de, „Mindestlohn steigt in zwei Stufen“, Stand 26.06.2023

Rentenerhöhungen (inkl. Erwerbsminderungsrente)

Die gesetzlichen Renten sollen im Juli 2024 laut einer offiziellen Schätzung um etwa 3,5 Prozent erhöht werden. Die endgültige Entscheidung wird hierzu im Frühjahr getroffen. So steht es im jährlichen Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Regierung2. Bei einer Rente von 1.000 Euro entspricht das 35 Euro monatlich. Ausschlaggebend für die Rentenerhöhung ist die im Durchschnitt positive Lohnentwicklung, z. B. auch mit Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst.

Die meisten Rentnerinnen und Rentner können sich 2024 über etwas mehr Geld freuen. Einige von ihnen werden jedoch durch die Renten-Erhöhung auf einen Teil der Bezüge steuerpflichtig bzw. die bisherigen Steuerzahlungen fallen höher aus.

Ebenfalls zum Juli 2024 sind Zuschläge für die Erwerbsminderungsrente vorgesehen, wobei hier Neurentner und Bestandsrentner unterschiedlich behandelt werden:

  • Menschen mit Rentenbeginn zwischen 2001 bis Juni 2014 erhalten einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent. Bei einer Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro entspricht das 75 Euro monatlich.
  • Liegt der Rentenbeginn zwischen Juli 2014 bis Dezember 2018, beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent3.
  • Für Rentenneuzugänge bzw. Neurentner gab es in den letzten Jahren bereits deutliche Verbesserungen, die die Bestandsrentner nicht erreichte. Das soll mit der Neuregelung nachgeholt werden.

2bmas.de, „Rentenversicherungsbericht / Alterssicherungsbericht“, Stand 22.11.2023

3deutsche-rentenversicherung.de, „Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner (2024)“, Stand 15.12.2023 

Kinderkrankengeld – mehr Anspruchstage als vor der Corona-Sonderregelung

Auch wenn die Sonderregelung mit dem stark ausgeweiteten Anspruch auf Kinderkrankengeld Ende 2023 ausläuft, bietet das neue Jahr Familien mehr Entlastung. Gegenüber dem „Vor-Corona-Niveau“ werden die Anspruchstage auf Kinderkrankengeld nämlich angehoben:

  • Eltern haben Anspruch auf 15 statt 10 Arbeitstage pro Kind (gesamt 35 Tage).
  • Alleinerziehende haben 30 Arbeitstage je Kind (gesamt 70 Tage) Anspruch statt bisher 20.
  • Dabei können die Kinderkrankentage nach wie vor flexibel genommen werden, beispielsweise im Wechsel mit dem Partner4.

bundesgesundheitsministerium.de, „Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld“, Stand 27.10.2023 

Beitragsbemessungsgrenze 2024 für Krankenversicherung und Rentenversicherung

Auch diese beiden Sozialgrößen orientieren sich an der Lohnentwicklung. So sind die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung am 01.01.20245 wie folgt gestiegen:

  Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung 
(bundeseinheitlich)
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung 
(nach Ost und West)
monatlich 5.175 € (2023: 4.987,50 €) Ost: 7.450 € (2023: 7.100 €)
West: 7.550 € (2023: 7.300 €)
jährlich 62.100 € (2023: 59.850 €) Ost: 89.400 € (2023: 85.200 €)
West: 90.600 € (2023: 87.600 €)


Die Beitragsbemessungsgrenzen sind insofern relevant, da sie festlegen, bis zu welcher Grenze das Einkommen zur Beitragsberechnung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung herangezogen wird. Konkret geht es also darum, wie viel mehr oder weniger vom Bruttogehalt übrigbleibt.

5bundesregierung.de, „Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024“, Stand 24.11.2023

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Deutlich bessere Chance für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL)

Seit 2024 hat sich der Kreis der förderberechtigten Personen deutlich erhöht6. Der Verband der privaten Bausparkassen spricht von 14 Mio. zusätzlich berechtigten Personen in Deutschland. Konkret steigen die Grenzen für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage auf 40.000 Euro (ledig) bzw. auf 80.0000 Euro (verheiratet). Relevant ist das zu versteuernde Einkommen. Wer innerhalb dieser Grenzen liegt, kann von einer Förderung von 9 Prozent (auf VL in Bausparverträge) und von einer Förderung von 20 Prozent (auf VL in Investmentsparverträge) profitieren.

www.bausparkassen.de, „Arbeitnehmer-Sparzulage: Einkommensgrenzen werden ab 2024 mehr als verdoppelt", Stand: 17.11.23

Gebäudeenergiegesetz 2024: Ansprüche an Neubauten

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (auch Heizungsgesetz genannt) müssen Neubauten in Neubaugebieten ab 2024 mit Heizungen ausgestattet werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude können Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen beantragt werden7.

7bundesregierung.de, „Gesetz für erneuerbares Heizen“, Stand 02.01.2024

KfW: „Wohneigentum für Familien“

Familien, die einen klimafreundlichen und energieeffizienten Neubau als Wohneigentum bauen oder einen solchen Neubau erwerben möchten, könnten auf einen einkommensabhängigen KfW-Förderkredit zurückgreifen. Für das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien"8 gelten bereits seit dem 16. Oktober 2023 verbesserte Bedingungen. Dadurch werden Familien bei der Verwirklichung ihrer Wohnwünsche unterstützt. Ausgeweitet wird der Kreis der Förderberechtigten durch deutlich angehobene Einkommensgrenzen:

  • Förderberechtigte mit einem Kind dürfen nun ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro (bisher 60.000 Euro) aufweisen.
  • Mit jedem weiteren Kind steigt diese Grenze um 10.000 Euro.
  • Die Höchstbeträge für die stark zinsvergünstigten Förderkredite werden um bis zu 35.000 Euro erhöht9.

8 kfw.de, „Wohneigentum für Familien", Stand 21. Dezember 2023

bmwsb.bund.de, „Wohneigentum für Familien (WEF)“, Stand 16.10.2023

Pflicht Führerscheintausch: Der Lappen geht, die Karte kommt

Schnelles Handeln erforderlich! Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss ihn bis zum 19. Januar 2024 gegen einen neuen EU-Führerschein umtauschen! Wird der Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht, droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Grund für den Dokumententausch ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie, nach der alle Pkw- und Motorradführerscheine bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden müssen.

Der EU-Führerschein …

  • … hat ein (Scheck)Kartenformat.
  • … kostet 25 bis 35 Euro.
  • … wird ohne Prüfung umgetauscht.
  • … ist begrenzt gültig und muss alle 15 Jahre erneuert werden.
  • … wird gestaffelt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr umgetauscht. 

Zum Jahresbeginn sorgen damit zwei große Themenkomplexe für Aufmerksamkeit: Die bereits geplanten beruflichen und privaten Veränderungen, zu denen sich auch dieselbstgefassten guten Vorsätze zählen lassen. Und die rechtlichen Änderungen, die sich auf Ihre (finanzielle) Situation auswirken können.

Ein professionelles Finanzcoaching hilft, die aktuellen Änderungen einzuordnen und optimal darauf zu reagieren.

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