Dieser Artikel in Kürze
- Nicht immer werden die teuren Investitionen Wärmepumpe und Photovoltaikanlage automatisch bzw. ausreichend mitversichert.
- Wärmepumpen werden häufig von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, jedoch nicht immer lückenlos. Risiken wie z. B. Diebstahl und Vandalismus müssen dann separat versichert werden.
- Photovoltaikanlagen können als Einzelversicherung oder innerhalb der Wohngebäudeversicherung versichert werden, Balkonanlagen sind meist in der Hausratversicherung eingeschlossen.
- Es lohnt sich, die Leistungen von bestehenden Versicherungspolicen (Wohngebäudeversicherung, Hausratsversicherung und Photovoltaikversicherung) auf die eingeschlossenen Risiken zu prüfen und ökonomisch, also passgenau, zu ergänzen.
Wie lassen sich Wärmepumpen versichern?
Wärmepumpen bzw. deren Außengeräte sind längst ins Fadenkreuz von professionellen Diebesbanden geraten. Mit einem Wert von mehreren zehntausend Euro verwundert das nicht. Schließlich sind Wärmepumpen durch ihren Wert und anhaltende, globale Lieferkettenprobleme heiß begehrt. Dazu geben Wärmepumpen mit ihrem ungeschützten Standort außerhalb des Hauses, meist im Vorgarten zur Straße hin, eine leichte Beute ab. Gerade Rohbauten sind betroffen.
Spätestens mit dem Einbau sollte man sich daher informieren, wie die nicht unerhebliche Investition Wärmepumpe versichert werden kann. Eine Versicherungspflicht besteht – wie auch bei der Photovoltaikanlage – jedoch nicht. In vielen Wohngebäudeversicherungen sind Wärmepumpen als versicherte Sachen gegen die versicherten Gefahren automatisch mitversichert. Ob und wie umfangreich der Schutz ausfällt, hängt allerdings von der gewählten Police ab.
Für viele Versicherer macht es beispielsweise einen Unterschied, ob die Wärmepumpe im Haus oder außerhalb des Hauses montiert wird. Hier ist zu bedenken, dass Luftwärmepumpen, die sich über die Umweltluft speisen, draußen im Kontakt zur Luft stehen müssen. Während beispielsweise Erdwärmepumpen, die unterirdisch verbaut sind, naturgemäß einbruchsicherer verbaut sind. Aus Sicht der Versicherer gelten Wärmepumpen als besonders schadensgefährdet, weshalb sie ihre Leistungspflicht an gewisse Bedingungen knüpfen. So müssen Wärmepumpen beispielsweise auf dem Versicherungsgrundstück fest mit dem Boden, dem Gebäude oder einem Grundstücksbestandteil verbunden sein, so dass z. B. ein Entwenden ohne Anwendung von Werkzeug nicht möglich ist.
Häufig lassen sich bestehende Gebäudeversicherungen einfach erweitern. Da der Immobilienwert mit einer Wärmepumpe steigt, erhöhen sich entsprechend Versicherungssumme und Beiträge.
Schadensfall an der Wärmepumpe:
Welche Risiken decken Wohngebäudeversicherungen typischerweise ab?
- Feuer
- Leitungswasser (dazu gehören auch Frostschäden)
- Naturgefahren wie Sturm und Hagel
Folgende Gefahren sind häufig standardmäßig nicht eingeschlossen und sollten ggf. ergänzend über Zusatzbausteine oder Zusatzversicherungen versichert werden.
- Diebstahl versicherter Sachen
- Vandalismus
- Schutz gegen Elementarschäden: Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
Wie lassen sich Photovoltaikanlagen versichern?
Die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern kostet viel Geld. Andersherum sparen die Haushalte durch den selbst erzeugten Strom für ihre Wärmepumpe oder ihr Auto einiges an Kosten ein. Das Sahnebonbon ist dann die Einspeisevergütung als feste Einnahmequelle. Diese Fakten umreißen gut, welchen Wert die eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach hat. Da leuchtet es schnell ein, dass sie eine gute Versicherung benötigt.
Versicherungen für Photovoltaikanlagen werden als Einzelversicherung oder innerhalb der Wohngebäudeversicherung angeboten. Kleinere Photovoltaik-Anlagen können häufig gegen die in der Wohngebäudeversicherung versicherten Gefahren versichert werden. Die Wohngebäudeversicherung versichert Anlagen mit einer Leistung bis 25 kWp. Kilowatt-Peak, kurz kWp, beziffert die Nennleistung bzw. die Maximalleistung einer Photovoltaikanlage. Eine Photovoltaik-Komplettanlage mit 25 kWp kann im Jahr durchschnittlich rund 25.000 kWh Strom erzeugen.
Einige in der Praxis relevante Schäden wie Marderbiss, Glasbruch oder Vandalismus sind allerdings oft nicht im Leistungsumfang einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Auch Stromspeicher sind hier in der Regel nicht (ausreichend) mitversichert. Balkonanlagen sind meist in der Hausratversicherung mitversichert. Die Anschaffung sollte dem Versicherer unbedingt mitgeteilt werden.
Schadensfall an der Photovoltaikanlage:
Welche Risiken decken Wohngebäudeversicherung bzw. Photovoltaik-Versicherung typischerweise ab?
Wohngebäudeversicherung
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
- Elementarschäden wie Schneedruck (auch Dachlawinen), Überschwemmung und Erdbeben
Photovoltaik-Versicherung
- Bedienungsfehler
- Kurzschluss, Überspannung
- Vandalismus
- Diebstahl
- Tierbiss
- Ertragsausfall (Einspeisevergütung)