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Unfall im Homeoffice: was nun?

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur bei einem Arbeitsunfall im direkten Bezug zu beruflichen Tätigkeiten auf.

Das mobile Arbeiten in Zeiten der Corona-Pandemie erlebt einen Aufschwung: Laut einer aktuellen Umfrage, arbeiten derzeit rund 19 Millionen Menschen in Deutschland komplett oder an mehreren Tagen der Woche zuhause. Während der Arbeitszeiten im Büro der Arbeitgeber für Arbeitssicherheit sorgt, ist die Lage im Homeoffice komplexer.

Was zählt als Arbeitsunfall im Homeoffice?

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer, die statt an ihrem gewöhnlichen Arbeitsplatz im Homeoffice arbeiten, sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Passiert ein Arbeitsunfall im Homeoffice, wird dieser rechtlich so gesehen, als wäre das der Arbeitsunfall im Büro – vorausgesetzt, dass die Handlung zum Zeitpunkt des Unfalls im direkten Bezug zu beruflichen Tätigkeiten stand.

Passiert ein Unfall bei einer privaten Angelegenheit, bietet die gesetzliche Unfallversicherung in diesem Fall keinen Versicherungsschutz. Denn: Hierüber sind nur Unfälle abgesichert, die während der Arbeitszeit passieren oder Wegeunfälle von und zur Arbeitsstelle.

In Deutschland eignen sich jährlich fast 9 Millionen Unfälle, die meisten davon zuhause oder in der Freizeit. Vor finanziellen Folgen eines Unfalls schützt die private Unfallversicherung.

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Strikte Trennung zwischen beruflich und privat

Für die gesetzliche Unfallversicherung ist die konkrete Beschäftigung zum Zeitpunkt des Unfalls entscheidend. Im Falle eines Arbeitsunfalls müssen Sie nachweisen, dass es sich um eine berufliche Tätigkeit und nicht um eine private Angelegenheit gehandelt hat. Es ist häufig in der Praxis ein schmaler Grat, durch den sich berufliche und private Tätigkeiten trennen. Einige Beispiele:

  • Wer also stolpert, um dem Postboten schnell die Tür aufzumachen, handelt privat. Kommt dabei zu einer Verletzung, ist dies nicht als ein Arbeitsunfall anzusehen. 
  • Wenn das Büro zum Beispiel im Souterrain und man auf dem Weg dahin ausrutscht, gilt es als ein Arbeitsunfall. Das Gleiche gilt zum Beispiel für den Weg zum Drucker oder ins andere Zimmer, um die Arbeitsunterlagen zu holen.
  • Kurz Kaffee holen ist eine private Handlung, hier greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Das gilt auch zum Beispiel für den Weg zum Briefkasten, um nach der privaten Post zu schauen.
     

Für den Fall der Fälle: Das ist zu tun bei einem Arbeitsunfall

Kühlen Kopf behalten – so gehen Sie vor, wenn Ihnen im Homeoffice etwas passiert ist.

1. Einen Arzt aufsuchen

Bei jedem Unfall im Homeoffice ist es wichtig, sich ärztlich untersuchen zu lassen, auch bei nur leichten Verletzungen. So können Sie sich gegen später auftretende Folgeschäden absichern.

2. Arbeitgeber informieren

Melden Sie den Unfall Ihrem Arbeitgeber und nach Rücksprache auch der Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers.

3. Alles zeitnah dokumentieren

Beantworten Sie die entscheidenden W-Fragen: Wann? Wo? Wie? Halten Sie fest, wie es zu einem Unfall gekommen ist. Dokumentieren Sie den Unfallzeitpunkt im Rahmen der Arbeitszeiten, schildern Sie den Umfallhergang möglichst detailliert, machen Sie Fotos vom Unfallort und nennen Sie, falls vorhanden, Zeugen.

Wichtig: Wer zum Zeitpunkt des Unfalls in seinem Homeoffice unter Drogen oder Alkohol stand, verliert seinen Versicherungsschutz.

Sicher arbeiten auch im Homeoffice

Um Sicherheitsvorkehrungen gegen Unfälle im Büro kümmert sich der Arbeitgeber, im Homeoffice kann er dies natürlich nicht leisten. Sorgen Sie selbst dafür, dass Unfälle keine Chance haben. Dazu gehört nach Möglichkeit ein möglichst ergonomisch und technisch gut ausgestatteter Arbeitsplatz. Wer Ordnung am Arbeitsplatz und auch in der Wohnung hält, vermeidet Stolperfallen. Und wenn doch einmal etwas passiert, kommt eine private Unfallversicherung für die finanziellen Folgen eines Unfalls auf.

Damit Sie in jeder Situation optimal abgesichert bleiben, lassen Sie sich am besten von Ihrem persönlichen Finanzcoach beraten.

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