Mutterschaftsgeld: Wer hat Anspruch?

Werdende bzw. frischgebackene Mütter genießen einen besonderen Schutz, den gesetzlichen Mutterschutz. Dieser regelt, dass für Frauen in der Zeit von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot1 besteht. Für Früh- oder Mehrlingsgeburten und weitere Ausnahmen gelten längere Fristen. Damit ihnen durch Verdienstausfall kein finanzieller Nachteil entsteht bzw. dieser zumindest teilweise aufgefangen wird, können sie für die Zeit des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld beantragen

1familienportal.de, Wie lange besteht der Mutterschutz vor und nach der Geburt?

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  erhalten von … Mutterschaftsleistungen in Höhe von …
Gesetzlich versicherte Frauen   ihrer Krankenkasse … bis zu 13 Euro pro Kalendertag.
  ihrem Arbeitgeber … der Differenz von Mutterschaftsgeld zum durchschnittlichen Nettogehalt (der letzten drei Monate) als Zuschuss.
Freiwillig gesetzlich versicherte, selbstständig tätige Frauen   ihrer Krankenkasse … dem Krankengeld, das 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens entspricht. Voraussetzung: Es besteht ein Anspruch auf Krankengeld.
Privatversicherte Frauen bzw. familienversicherte Frauen mit einer geringfügigen Beschäftigung   dem Bundesamt für Soziale Sicherung … einmalig bis zu 210 Euro2.
Frauen mit Arbeitslosengeld I ihrer Krankenkasse … dem Arbeitslosengeld. Üben sie zusätzlich eine Tätigkeit aus, erhalten sie daraus ebenfalls maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag von ihrer Krankenkasse.
Frauen mit Bürgergeld ihrem Jobcenter … von 17 Prozent des Regelbedarfs ab der 13. Schwangerschaftswoche für den schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf. Zusätzlich können Leistungen für notwendige Erstausstattungen beantragt werden.  
Beamtinnen ihrem Dienstherren … ihren Dienstbezügen – solange die Schutzfrist währt.
2bundesamtsozialesicherung.de, Mutterschaftsgeldstelle

Mutterschaftsgeld: Das muss bei der Antragstellung beachtet werden!

Von welcher Stelle man Mutterschaftsgeld bzw. ähnliche Leistungen erhält, ist unterschiedlich geregelt. Wichtig ist: Mutterschaftsgeld muss beantragt werden! Die Krankenkassen sind erste Anlaufstelle für Angestellte und Selbstständige mit Krankengeldanspruch. Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen die Versicherungen ein Formular zur Verfügung. Zusammen mit einer Bescheinigung über den voraussichtlichen Tag der Geburt von Arzt, Ärztin oder Hebamme sollte der Antrag spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Termin vorliegen. Vor der Geburt wird das Mutterschaftsgeld anteilig ausgezahlt. Mit Vorlage der Geburtsurkunde wird das Mutterschaftsgeld fortgezahlt.

Anschließend kann der Zuschuss beim Arbeitgeber beantragt werden. Dazu genügt in der Regel ein formloses Schreiben. Daraufhin wird mitgeteilt, welche Informationen oder Unterlagen benötigt werden.

An das Bundesamt für Soziale Sicherung wenden sich Privatversicherte und Familienversicherte, z. B. mit Minijob. Der Antrag kann online oder auf Papier eingereicht und sollte möglichst zu Beginn der Schutzfrist gestellt werden, kann aber auch nach der Geburt erfolgen. Das Mutterschaftsgeld wird in einer Summe ausgezahlt.

Neue Familiensituation = neue Finanz- und Vorsorgestrategie

Kinder bringen viel Freude ins Leben ihrer Eltern. Dabei sollte allerdings nicht zu kurz kommen, über finanzielle Planungen und Vorsorgestrategien nachzudenken. Gerade für Frauen bedeutet ein Kind oft, weniger Geld zu verdienen: durch Elternzeit und später Teilzeit bis hin zu reduzierten Rentenbeiträgen.

Um dauerhaft eine finanzielle Stabilität sicherzustellen, lohnt es sich, die persönliche Finanzstrategie nach der Familiengründung zu überprüfen. Es kann notwendig werden, die bisherigen Maßnahmen neu auszurichten und notwendige Anpassungen hinsichtlich Vermögensaufbau und Altersvorsorge vorzunehmen sowie vorausschauend den Nachwuchs abzusichern.

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