Wenn Sie Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, kommt für Sie vielleicht eine Umschulung in Frage. Sie wollen einen neuen Beruf erlernen? Dann erhalten Sie in vielen Fällen staatliche Unterstützung.
Anlaufstellen
In vielen Fällen übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten für eine Umschulung. Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollten Sie sich zügig bei der Behörde vor Ort melden. Bringen Sie am besten ein Attest Ihres Arztes mit. In fast allen großen Städten finden Sie zudem die sogenannten Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, bei denen Sie eine Umschulung beantragen können. Eine Alternative ist die Rentenversicherung, bei der Sie ebenfalls finanzielle Unterstützung für eine Umschulung beantragen können.
Voraussetzungen
In der Regel müssen Sie entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Ausschlaggebend dafür, ob die Arbeitsagentur die Kosten übernimmt, ist die Wahrscheinlichkeit, mit der Sie mit dem Bildungsabschluss hinterher einen neuen Job finden. Vielleicht muss es ja auch gar keine Ausbildung sein: Eine Alternative ist ein Eingliederungszuschuss, den die Arbeitsagentur an den Arbeitgeber zahlt. Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts betragen und wird bei Arbeitnehmern über 50 Jahren bis zu 36 Monate lang gezahlt.
Arbeitslosengeld
Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, wird dies auch während der Umschulung weiter gezahlt. Das Gleiche gilt für das Arbeitslosengeld II zur Sicherung des Lebensunterhaltes. In diesen Fällen sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Arbeitsagentur kann neben dem Lehrgang auch die Kosten für eine eventuell notwendige Eignungsfeststellung, Fahrkosten, eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie für Kinderbetreuung übernehmen.