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Was bringt das Jahr 2022? Die neuen Pläne für Rente, Sparen & Co.

Die Ampel-Koalition will die private Vorsorge reformieren, die gesetzliche Rente an die Börse und mehr Menschen ins eigene Heim bringen.

„Mehr Fortschritt wagen“: Unter diesem Titel hat die neue Regierung in ihrem Koalitionsvertrag die Eckpfeiler für ihre Arbeit gesetzt. Auch bei Rente, Sparen und Co. soll sich einiges ändern. Ein Überblick:

Einstieg in die Aktienrente

Die Koalition will weder die Renten kürzen noch das Rentenalter anheben. Doch sie muss etwas tun gegen die wachsende Lücke in der Finanzierung der gesetzlichen Rente. Abhilfe soll eine Aktienrente nach schwedischem Vorbild schaffen: 2022 erhält die Deutsche Rentenversicherung zunächst zehn Milliarden Euro aus Steuermitteln und investiert das Geld am Aktienmarkt. Kritiker monieren allerdings, der Betrag reiche nicht, um auskömmliche Renten für die Babyboomer-Generation sicherzustellen. Im Koalitionsvertrag heißt es denn auch: 

Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter.

Quelle: Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
Auch im neuen Jahr bestens aufgestellt!

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Reform der privaten Vorsorge

Sie wolle die private Altersvorsorge „grundlegend reformieren“, kündigt die neue Regierung an. Im Koalitionsvertrag hat sie dazu unter anderem Folgendes festgehalten:

  • Privat vorsorgen mit der Börse: Geprüft werden soll die Einrichtung eines Staatsfonds, ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer nicht einzahlen möchte, soll aktiv widersprechen müssen.
  • Staatliche Förderung: SPD, Grüne und FDP wollen prüfen, welche renditestarken privaten Anlageprodukte gesetzlich anerkannt werden könnten. Insbesondere für Menschen mit niedrigeren Einkommen sollen Anreize geschaffen werden, solche geförderten Lösungen zu nutzen.
  • Riester-Rente: „Es gilt ein Bestandsschutz für laufende Riester-Verträge“, heißt es im Koalitionsvertrag. Wer also bereits riestert, kann dies auch weiter tun, inklusive der staatlichen Förderungen.
  • Betriebliche Altersversorgung: Sie soll gestärkt werden, unter anderem indem in Zukunft Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditenchancen erlaubt sein sollen als bisher.
  • Selbstständige: Sie werden künftig zur Altersvorsorge verpflichtet. Neue Selbstständige, die nicht in ein obligatorisches Alterssicherungssystem einzahlen, können zwischen gesetzlicher und privater Altersvorsorge wählen. Auch eine geförderte private Lösung soll ihnen offenstehen.
  • Sparerpauschbetrag: Er steigt für Alleinstehende von 801 auf 1.000 Euro pro Jahr (Ehepaare: 1.602 beziehungsweise 2.000 Euro). So bleibt Sparern und Anlegern mehr Spielraum für steuerfreie Kapitaleinkünfte wie bspw. Zinsen oder Erträge aus Investmentfonds.
     

Immobilienkauf erleichtern

  • Mehr Menschen sollen Wohneigentum kaufen können. Dafür könnten eigenkapitalersetzende Darlehen sorgen. Einkommensschwächere Haushalte sollen z.B. mit Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen beim Eigentumserwerb unterstützt werden.
  • Den Bundesländern soll eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbssteuer ermöglicht werden, um den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu erleichtern.

Pflegekosten besser absichern

  • Eine Expertenkommission soll bis 2023 Vorschläge für eine freiwillige gesetzliche Pflegeversicherung vorlegen, die Pflegekosten vollständig übernimmt.
  • Die private Pflegeversicherung soll eine vergleichbare Möglichkeit erhalten.

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