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Gerade Zähne sehen nicht nur gut aus, sie sind auch wichtig für die Gesundheit. Also lassen viele Eltern ihre Kinder kieferorthopädisch behandeln – und tragen hohe Eigenanteile.

Was haben Popstar Justin Bieber, Fußballer Cristiano Ronaldo und Schauspielerin Dakota Fanning gemeinsam? Richtig: Als Teenager trugen die Stars von heute eine Zahnspange.

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Kostenübernahme in Schieflage

Einer Zahnkorrektur unterziehen sich hierzulande laut Gesundheitsmonitor der Bertelsmann Stiftung rund 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen eines Jahrgangs. Für Eltern kann die kieferorthopädische Behandlung der Schützlinge allerdings schnell mit mehreren Tausend Euro zu Buche schlagen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Leistungen erst, wenn der Behandlungsbedarf sehr groß ist. Und auch dann nur die Regelversorgung, die der Kassenplan vorsieht.

Der Plan zur Kostensenkung

Aber mit einer privaten Krankenzusatzversicherung, zu der auch eine Zahnzusatzversicherung gehört, können sich Kassenpatienten gegen die finanziellen Belastungen durch Zahnspange und Co. clever absichern. Auf diese Weise ermöglichen Eltern ihren Kindern mit PlanJunior der Central Krankenversicherung eine stets optimale Behandlung nach den modernsten Standards. Mit 21 Jahren geht der Tarif automatisch in einen Erwachsenentarif über.

Immer die beste Behandlung

Oft ist der Übergang zwischen medizinischer Notwendigkeit und ästhetischen Gründen fließend. Ohne die Zahnzusatzversicherung müssen Eltern die Kosten je nach Befund ganz oder teilweise selber tragen. Anders sieht es mit PlanJunior aus. Die Police erstattet im Idealfall bis zu 100 Prozent der Kieferorthopädie-Kosten unter Anrechnung der GKV-Vorleistung, und bis zu 80 Prozent, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt. Besonderes Highlight des Tarifs: PlanJunior leistet auch, wenn ein Retainer benötigt wird. Dieser Stabilisator ist ein Draht, der nach der kieferorthopädischen Behandlung hinter den Zähnen eingesetzt wird, um sie in der neuen, korrekten Stellung zu halten.

Zudem bietet PlanJunior eine Absicherung in weiteren Bereichen – von der Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung und -ersatz über Sehhilfen bis hin zu Leistungen bei Auslandsreisen.  

Den Schutz flexibel aufstocken

Flexibilität steht an erster Stelle: Aufgrund der am Markt einmaligen Gesundheitsgarantie kann der Schutz später noch ergänzt werden – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ob sich die Lebenssituation ändert oder die gesetzliche Krankenversicherung neue Kürzungen vornimmt – der Gesundheitsschutz lässt sich anpassen. Bis zum Alter von 49 Jahren können Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen ihre gesundheitliche Absicherung aufstocken. Dann ergänzen Sie die Zahnzusatzversicherung beispielsweise um einen Krankenhausschutz oder eine Pflegezusatzversicherung.

Übrigens: In der Zusatzversicherung „Mein Gesundheitsplan” gibt es jetzt eine günstige Einsteigervariante mit reinem Zahnschutz. Mit dem innovativen Absicherungskonzept der Central ist man heute und morgen gut geschützt.

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