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Tobendes Tief: Wenn Stürme Schäden verursachen

Sturm- und Unwetterschäden: Wer zahlt für die Schäden nach einem Sturm?

Kaum hat der Herbst kalendarisch begonnen, zieht ein schwerer Sturm über Deutschland. Ende September fegte das Sturmtief „Fabienne“ mit Orkangeschwindigkeit übers Land. Besonders betroffen waren Hessen, Thüringen sowie Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. Der Sturm verursachte an vielen Orten große Schäden und hinterließ oft eine Spur der Verwüstung.

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Risiken optimal absichern

Um sich vor Sturm zu schützen, empfehlen Experten, regelmäßig die Wetterberichte zu verfolgen, um gut vorbereitet zu sein. Für Hausbauer sei es wichtig, Kran und Gerüst gut abzusichern. Lassen Sie möglichst wenig Gegenstände frei herumliegen, sorgen Sie dafür, dass Bäume in der Nähe des Hauses möglichst nicht schadhaft sind. 

Das Wichtigste ist aber die rechtzeitige Vorsorge: Mit einer optimalen Absicherung gegen Sturm- und Unwetterschäden bleiben Sie auf der sicheren Seite.

Die 6 häufigsten Sturmschäden in der Übersicht

1. Ein umstürzender Baum fällt direkt auf mein geparktes Auto

Zerstört ein entwurzelter Baum einen Pkw, werden die Reparaturkosten von der Teilkaskoversicherung übernommen. Mit einer Vollkaskoversicherung sind windbedingte Schäden auch unter Windstärke acht versichert. Fliegen Gegenstände wie Ziegel, Fassadenteile oder Äste auf das Auto, sind diese Schäden bei beiden Policen versichert.

2. Ein Baum fällt auf das Dach meines Hauses

Wird ein Baum durch einen Sturm abgeknickt oder entwurzelt und fällt auf ein Hausdach, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Nebengebäude oder Solardächer sind ebenfalls versichert, wenn sie in der Police eingeschlossen sind. Ein Baum als solcher gilt in der Regel nicht als „versicherte Sache“ und muss auf eigene Kosten entsorgt werden, wenn ein Sturm ihn entwurzelt hat.

Quelle: Maximilian Conrad / Caters News Unwetter in Deutschland sind keine Seltenheit mehr.

3. Der Blitz schlägt in mein Haus ein

Hat ein Blitz ins Haus eingeschlagen und dabei elektrische Geräte beschädigt, sind diese über die Hausratversicherung geschützt. Diese kommt auch für Schäden an der Einrichtung auf, wenn Regen durch ein vom Sturm beschädigtes Dach in den Wohnraum läuft. Wenn der Versicherungsnehmer jedoch nur vergessen hat, die Fenster zu schließen, und Regen das Mobiliar zerstört, gibt es kein Geld.

Brennt gar der Dachstuhl oder das ganze Haus infolge eines Blitzeinschlags, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung.

4. Der Sturm deckt teilweise oder komplett das Dach meines Hauses ab

Wenn das Dach durch einen Sturm abgedeckt wurde, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Das gilt auch für die Folgeschäden an Decken und Wänden, wenn es hineingeregnet hat. Nebengebäude, Garagen oder Fotovoltaikanlagen müssen zusätzlich in die Police aufgenommen werden. Neben Sturmschäden sind auch Schäden durch Hagel, Feuer und Leitungswasser inbegriffen.

5. Meine Fenster gehen durch die Wucht des Sturms zu Bruch

Werden Scheiben, zum Beispiel durch herumfliegende Äste, zerstört, zahlt die Hausratversicherung für den Schaden. Allerdings muss die Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers erfüllt sein, das heißt, die Bäume wurden regelmäßig kontrolliert.

6. Starkregen sorgt dafür, dass mein Keller vollläuft

Da die Gebäudeversicherung Schäden durch vollgelaufene Keller infolge von Starkregen oder Überflutungen nicht übernimmt, ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll. Mit dieser sind auch Schäden abgedeckt, die durch einen Rückstau in der Kanalisation entstanden sind. Diese Versicherung ist nur als Zusatzbaustein einer Wohngebäude- und Hausratversicherung möglich.

Wichtig zu wissen

Versicherungen zahlen Sturmschäden ab Windstärke acht, das heißt ab 62 Kilometern pro Stunde. Bei einem Nachweis, welche Stärke vor Ort herrschte, kann der Deutsche Wetterdienst weiterhelfen (Hotline: 0180/291 39 13).

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