Welche Versicherung kommt für Elementarschäden an Gebäude und Hausrat auf?

Zu den Elementarschäden zählen Schäden, die durch die Natur verursacht wurden. Darunter fallen also Schäden infolge von Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdsenkung, Schneedruck, Erdbeben, Vulkanausbruch etc. Wenn es also bis ins Wohnzimmer hinein tropft oder hagelt, nachdem ein durch schweren Sturm entwurzelter Baum das Dach durchbohrte und herabstürzende Äste Gartenzäune niederdrückten. Oder wenn Keller volllaufen, weil die durch stundenlangen Starkregen entstandenen Wassermassen das Grundstück überwiegend überschwemmt haben und sich ihren Weg suchen.

In der Regel besteht für die Gefahr Sturm und Hagel Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung. Alle anderen  Elementargefahren zählen zu den sogenannten weiteren Elementargefahren und bedürfen grundsätzlich einer zusätzlichen Absicherung.

Eine Universalversicherung gegen solche Unwetterschäden gibt es nicht. Das Risiko muss über mehrere Versicherungen abgesichert werden. Es kann über die Gebäude- und Hausratversicherung eingeschlossen werden. Damit ein Gebäude und dessen Inhalt gleichzeitig gegen Elementarschäden Versicherungsschutz genießen, ist der Einschluss in beide Teilbereiche erforderlich. Die Elementarversicherung kann sowohl in der Gebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung in den Versicherungsschutz integriert werden.

Ob die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung für den Schaden aufkommt, hängt davon ab, was beschädigt wurde.

Was ist mit welcher Versicherung typischerweise versichert?

Während die Wohngebäudeversicherung Schäden am gesamten Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände (Bodenbeläge, Wände, Decken) versichert, übernimmt die Hausratversicherung in der Regel Schäden am Inventar wie Möbel, Unterhaltungselektronik oder elektronische Geräte wie TV, Dolby-Surround Anlage etc. sowie Kleidung und Wertgegenstände.

Sind Elementarschäden automatisch im Versicherungsschutz enthalten?

Nicht automatisch! Gebäudeschäden durch die sogenannten erweiterten Naturgefahren wie Starkregen, Rückstau, Hochwasser, Überschwemmung oder Erdrutsch werden nur dann übernommen, wenn der Versicherungsschutz gegen die weiteren Elementarschäden individuell vereinbart wurde.

Wie können sowohl Gebäude als auch dessen Inhalt gegen Unwetterschäden abgesichert werden?

Wenn Immobilien gegen Naturgefahren abgesichert werden sollen, reicht eine einfache Wohngebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung nicht aus. Zusätzlich muss eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Je nach Versicherung in der Regel als Zusatzbaustein (Erweiterung des bestehenden Vertrags).

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Unwetter: Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Wird die Immobilie durch Naturgewalten beschädigt, sollten folgende drei Regeln beachtet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Diese 3 Schritte sollten auf Ihrer To-Do-Liste stehen:

  • Schaden umgehend der Versicherung melden:

Die Schadensbeschreibung kann als erste Maßnahme meist telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die zeitlichen Anforderungen zur Meldung ergeben sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Empfehlenswert ist die unverzügliche Meldung so schnell wie möglich, damit der zeitliche Zusammenhang zwischen Unwetter und Schäden für die Versicherung klar ersichtlich ist.

  • Schaden ausreichend dokumentieren:

Die Versicherung möchte den Schaden begutachten. Zur Dokumentation eignen sich Fotos, Skizzen, Rechnungen von erfolgten Reparaturen und Anschaffungen und eine Auflistung der beschädigten Gegenstände. Auch zerstörte oder beschädigte Sachen sollten bis zur abschließenden Regulierung des Schadens aufbewahrt werden. Bei Hochwasser können Markierungen der erreichten Wasserstände wertvolle Informationen liefern. Die Prüfung der Windstärke kann beim örtlichen Wetteramt oder dme Deutschen Wetterdienst angefragt werden, in der Regel  erfolgt die Prüfung der Windstärke aber auch durch die Versicherung.

Ab einer gewissen Schadenhöhe wird die Versicherung einen Schadenregulierer und ggf. einen Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens beauftragen.

  • Schaden minimieren: 

Hier gilt es, den Schaden so gering wie möglich zu halten – ohne sich natürlich selbst in Gefahr zu bringen. Zumutbar ist es, kaputte Fenster provisorisch abzudichten oder ggf. Gegenstände aus dem vollgelaufenen Keller zu bergen. Undichte Dächer werden am besten mit einer Notreparatur durch einen Dachdeckerbetrieb „versorgt“.

Pflichten von Mieter/-innen und Vermieter/-innen

Unwetterschäden sind dem Vermieter bzw. der Vermieterin sofort zu melden. Diese kümmern sich dann darum, Gebäudeschäden und auch Schäden an mitvermieteten Gegenständen wie Einbauküchen, Elektrogeräten oder Teppichböden zu beseitigen. Solange die Wohnung wegen der Unwetterschäden nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, hat der Mieter das Recht, die Miete entsprechend zu kürzen. Den Mietausfall aufgrund des Schadens kann der Eigentümer bei seiner Wohngebäudeversicherung geltend machen. Die Schäden am Hausrat des Mieters sind der entsprechenden Hausratversicherung des Mieters zu melden.

Wichtig: Verträge regelmäßig prüfen 

Laut dem Gesamtverband der Versicherer sind im Bundesdurchschnitt bisher nur 54 Prozent aller Wohngebäude gegen alle Naturgefahren versichert2. Auch aus diesem Grund und wegen der zunehmenden Folgen des Klimawandels wird aktuell wieder eine Elementarschadenpflichtversicherung auf höchster politischer Ebene diskutiert.

2 haufe.de, „Elementarschäden: Bundesrat drängt auf Pflichtversicherung“, 17.06.2024

Hausbesitzer/-innen mit älteren Verträgen für die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung sollten unbedingt klären, ob die Versicherungssumme noch passt (Stichwort: Unterversicherung) und ob Elementarschäden ausdrücklich eingeschlossen sind.

Eine Unterversicherung kann z. B. dadurch entstehen, dass ein Gebäude nachträglich so modernisiert wird, dass entweder Wohnfläche oder hochwertige Ausstattung hinzukommt und die Versicherungssumme der Police nicht mehr mit dem tatsächlichen Wert oder der ursprünglich angegebenen Wohnfläche korrespondiert. Im schlimmsten Fall kann eine Leistungskürzung im Versicherungsfall drohen. 

Wie Sie Ihr Eigentum am besten schützen, klären Sie am besten mit einem Finanzcoach. Ob ausreichend Versicherungsschutz bei Ihnen vorliegt, lässt sich nur individuell feststellen.

Unser Tipp

Die Vermögenssicherungspolice (VSP) von der Generali bietet einen optimalen Rundum-Schutz für die Absicherung Ihrer privaten Vermögenswerte. Baustein um Baustein lassen sich damit Haus, Wohnung und Einrichtung umfassend und passgenau absichern. 

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