Dieser Artikel in Kürze
- Die Vermögenssicherungspolice hat den Schutz für das Smartphone bereits eingebaut
- Spezielle Handyversicherungen sind oft kostspielig und haben sehr unterschiedliche Leistungsumfänge
- Vier Dinge, die Sie bei Verlust oder Beschädigung des Handys tun sollten
Lesezeit: In nur 5 Minuten erfahren Sie, wie Sie sich vor den Kosten für Reparatur oder Ersatz Ihres Smartphones schützen können.
Und was nun?
Ein schwungvolles Hinsetzen auf die falsche Hosentasche, der Rempler im Gedränge oder das umgekippte Bierglas – kleine Missgeschicke sind schnell geschehen und können das Aus fürs unentbehrliche Smartphone bedeuten. Dann trauert man nicht nur seinen Lieblingsfotos oder wichtigen Kontaktdaten nach, sondern ärgert sich über die Kosten.
Denn immer mehr Nutzer leisten sich hochwertige Geräte. Aktuelle Zahlen belegen, dass der Durchschnittswert eines Smartphones im April 2016 bei 403 Euro lag.
Wer sich ohne brauchbares Handy „nackt“ fühlt und schnell für Ersatz sorgen möchte, muss also einiges hinblättern – und stellt sich damit ganz schnell die Frage, wer eigentlich wann für den Schaden oder Verlust aufkommt. Hersteller oder Händler sind meist außen vor, sofern es sich nicht um technische Fehler am Gerät handelt. Wer sonstige Schäden übernimmt, hängt davon ab, wie diese entstanden sind.
Hausratversicherung – bei Schäden durch Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl
Auf die Hausratversicherung kann man zählen, wenn der Schaden am Handy oder sogar der Verlust in den eigenen vier Wänden z. B. durch einen Wohnungsbrand oder einen Einbruchdiebstahl zustande gekommen ist. Nicht nur, wenn’s um das Smartphone geht, zählt diese Versicherung zu den Basics, die sich für jeden Haushalt empfehlen. Aber Achtung: Das Ertränken des Handys in Rotwein oder im Badewasser ist in der Regel ausgeschlossen, denn hierbei handelt es sich nicht um einen Leitungswasserschaden.
Was konkret versichert ist, sollte also unbedingt im Leistungskatalog der Hausratversicherung überprüft werden. Dazu gehört auch die grobe Fahrlässigkeit: Wer dem Einbrecher ein Fenster offen lässt oder den brennenden Adventskranz unbeobachtet lässt, der wird nicht von allen Hausratversicherungen entschädigt.
Gut zu wissen: Bei der mit Bestnoten ausgezeichneten Hausratversicherung der AachenMünchener – einer der Bausteine aus dem Top-Schutz-Paket Vermögenssicherungspolice - sind auch grob fährlässig herbeigeführte Schäden mit eingeschlossen.
Haftpflichtversicherung – unerlässlich bei Schäden an fremden Smartphones
Nur mal eben schnell dem besten Kumpel die Fotos vom letzten Urlaub gezeigt – und der hat gleich das neue Smartphone auf den Asphalt krachen lassen? Wer einen Schaden an einem fremden Handy verantwortet, ist normalerweise gut abgesichert – vorausgesetzt, er besitzt eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung. Die erstattet in der Regel nicht den Neuwert, sondern den Zeitwert des kaputten Gegenstands. Das heißt, für ein neues Handy muss der Betroffene Geld aus der eigenen Kasse oben drauf legen.
Anders bei der AachenMünchener: Bei dieser Haftpflicht (ebenfalls Bestandteil der Vermögenssicherungspolice) wird auf Wunsch der Neuwert des zerstörten Gegenstands in einem gewissen finanziellen Rahmen ausgezahlt. So wird die Versicherung im Ernstfall zum Freundschafts- oder Nachbarschaftsretter.
Sorglos-Paket Handyversicherung?
Je teurer ein Smartphone ist, desto eher denkt der Besitzer über eine spezielle Handyversicherung nach. Diese übernimmt meistens Schäden wie Reparatur bei Bruch nach dem Herunterfallen sowie Sand- oder Feuchtigkeitsschäden. Manche dieser Versicherungen schließen Witterungseinflüsse aus – mitten im Platzregen sollte man aufs Telefonieren also lieber verzichten. Auch der Diebstahlschutz greift nicht in allen Fällen: Wer den Rucksack mit Smartphone in der unabgeschlossenen Umkleidekabine beim Sport deponiert, darf nicht mit Ersatz rechnen. Experten bewerten viele Handyversicherungen als zu teuer.
Unser Tipp: Nicht übereilt beim Kauf des Smartphones abschließen, sondern lieber Kosten, Leistungen, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse durchrechnen – in vielen Fällen lohnt sich eine spezielle Handyversicherung nicht.
Fazit
Es ist also ratsam, beim Kauf eines teuren Handys erst einmal seinen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Manche Leistungen lassen sich auch durch Ergänzungsangebote der Versicherer hinzufügen – oder sind längst eingeschlossen. Wer z. B. eine aktuelle Haushalt-Glas-Versicherung bei der AachenMünchener abgeschlossen hat, ist bereits im Rahmen der Vermögenssicherungspolice gegen Bruchschäden an Smartphone-Displays versichert.
Smartphone weg oder beschädigt - was tun?
- Dokumentieren Sie den Vorfall möglichst genau. Machen Sie Aufnahmen vom beschädigten Handy und vom Ort des Geschehens und suchen Sie Zeugen.
- Bei Verlust oder Diebstahl des Smartphones sollten Sie Ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und die SIM-Karte sperren lassen. Rufen Sie vorher aber auf Ihrem eigenen Handy an – es gibt auch sehr viele ehrliche Finder.
- Zeigen Sie einen Diebstahl umgehend bei der Polizei an.
- Melden Sie den Schaden oder Verlust schnell der Versicherung. Legen Sie hierzu die Versicherungsnummer, die Seriennummer des Gerätes (so genannte IMEI-Nummer) und gegebenenfalls die Diebstahlanzeige vor. Wie Sie die IMEI-Nummer herausfinden können, falls Sie diese nicht notiert haben, erfahren sie hier.
Lassen Sie das Smartphone nicht selbst reparieren, bevor der Versicherer den Vorfall geprüft und Ihnen mitgeteilt hat, die Kosten für Ersatz oder Reparatur zu übernehmen.