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E-Scooter: 10 Fragen und Antworten

Das sollten Sie vor Ihrer Fahrt mit dem E-Scooter wissen.

Wendig, klein, flott! Neuerdings kann man auch in deutschen Städten mit elektrischen Tretrollern – sogenannten E-Scootern – von A nach B düsen. Ein E-Scooter sieht auf den ersten Blick aus wie ein normaler Tretroller mit einer Lenk- oder Haltestange, hat aber einen Elektromotor. Er darf maximal 20 km/h schnell fahren. Eine Akkuladung reicht in der Regel für 15 bis 30 Kilometer. Damit Sie sicher ankommen, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

1. Wer darf mit einem E-Scooter fahren?

Jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist. Einen Führerschein braucht man nicht.

2. Muss ich einen Helm tragen?

Nein, es besteht keine Helmpflicht. Es ist aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen. Gerade bei Fahranfängern machen auch Knie- und Ellenbogen-Protektoren Sinn.

3. Wo dürfen E-Scooter fahren?

Die E-Scooter dürfen im Prinzip dort fahren, wo Fahrräder fahren dürfen: in geschlossenen Ortschaften nur auf Radwegen und außerhalb nur auf baulich angelegten Radwegen und Seitenstreifen. Nur wenn diese fehlen, darf auch die Fahrbahn genutzt werden. E-Scooter dürfen Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren, sofern dies für Fahrräder erlaubt ist. Das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen ist untersagt.

4. Worauf sollte man beim Kauf achten?

Wichtig: Beim Kauf darauf achten, vom Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten. Nur dann erfüllen die E-Scooter die nötigen Voraussetzungen, etwa eine vorschriftsmäßige Brems- und Beleuchtungsanlage. Außerdem gelten eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sowie bestimmte Sicherheitsbestimmungen für Akkus, Standflächen und Motoren. Neben der Zulassung ist außerdem eine Versicherungsplakette notwendig, ähnlich dem Versicherungskennzeichen für Mofas. Für eine Zulassung braucht ein E-Scooter außerdem zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Beleuchtung und eine Klingel.

5. Welche Versicherungen brauche ich als Besitzer?

Eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den E-Scooter zugefügt werden. Die Versicherung wird für ein Jahr abgeschlossen und muss nach Ablauf erneuert werden. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht, kann auch eine Teilkasko-Versicherung sinnvoll sein, um z. B. im Falle eines Diebstahls oder gegen Kurzschlussschäden abgesichert zu sein.

Der Nachweis darüber, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, ist in Form einer neuen, kleiner formatierten, klebbaren Versicherungsplakette (Folie) zu erbringen. Dieser jährlich zum 1. März zu erneuernde Versicherungsaufkleber (inkl. Hologram) ist 5,28 cm breit und 6,5 cm hoch.

6. Wie kann ich mir die E-Scooter leihen?

Es gibt mittlerweile eine große Anzahl von Anbietern, die vor allem in Großstädten die E-Scooter verleihen. Die meisten von ihnen arbeiten nach dem Free-Floating-Prinzip. Über eine App kann man einen E-Scooter reservieren und anmieten, nach der Fahrt am Straßenrand abstellen. Die Kosten betragen im Durchschnitt 15 Cent pro Mietminute.

7. Worauf soll ich achten, wenn ich mir einen E-Scooter ausleihe?

Unbedingt ganz genau den Vertrag und das Kleingedruckte lesen. Die Versicherung des Eigentümers bzw. des Verleihers haftet in der Regel für Schäden, die Dritten durch den E-Scooter zugefügt werden. Aber Achtung: Oft müssen Fahrer mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Die Bedingungen variieren je nach Anbieter. Andere tragen die Kosten nur dann, wenn die Schadensursache zweifelsfrei auf den E-Scooter zurückgeführt werden kann. Um wirklich sicher zu gehen, sollten Fahrer vorab die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters genau lesen – so kommt es im Schadensfall zu keinen bösen Überraschungen.  

8. Was passiert bei einem Unfall mit E-Scooter?

Die Verletzungsgefahr ist groß. Selbst wer sich ausreichend schützt, setzt sich einem hohen Verletzungsrisiko aus. Eine Unfallversicherung ist deshalb auf jeden Fall empfehlenswert.

9. Gibt es eine Promillegrenze?

Es gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer: Wer ab 0,3 Promille auffällig fährt oder mit 0,5 bis 1,09 im Blut erwischt wird, macht sich strafbar. Das hat dann auch Auswirkungen auf den Pkw-Führerschein: 500 Euro, zwei Punkte und Fahrverbot. Für Verkehrsteilnehmer ohne Pkw-Führerschein droht eine Sperrfrist.

10. Darf ich E-Scooter im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mitnehmen?

Hier gibt es keine einheitliche Regel. Jedes Verkehrsunternehmen darf eigenständig darüber entscheiden, ob es die Mitnahme von E-Scootern erlaubt oder nicht. Manchmal gibt es zusätzliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Sie betreffen z. B. eine maximale Fahrzeuggröße oder das Gewicht des Scooters. Am besten sollte man sich also vorher beim jeweiligen Verkehrsbetrieb über die genauen Bestimmungen erkundigen.

Bußgeld-Katalog: So viel kosten die E-Scooter Sünden

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 Euro
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 Euro
Fahren auf der Autobahn 20 Euro
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 Euro
Fahren mit einem Scooter ohne Betriebserlaubnis 70 Euro
Nebeneinander fahren 15 bis 30 Euro

Quelle: ADAC

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