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Neuer Beruf und Auszeit – andere Wege einschlagen

Viele Menschen kommen in ihrem Berufsleben an einen Punkt, an dem es nicht mehr weitergeht. Ob berufliche Neuorientierung oder Auszeit – was Sie beachten sollten, wenn Sie eine solche Phase planen.

Gründe für die Neuorientierung

Der Wunsch nach Veränderung

Die Anlässe können ganz unterschiedlich sein: Weil der Job keine Erfüllung mehr bietet, weil Sie mehr Geld verdienen wollen, eine Veränderung herbeisehnen oder weil Körper und Psyche nicht mehr mitmachen. Was auch immer Ihr Grund ist: Bevor Sie diesen Lebensabschnitt beginnen, sollten Sie sich vorbereiten und einige wichtige Entscheidungen treffen.

Berufsunfähigkeit

Es kann jeden treffen

Mehr Menschen als Sie denken, können ihren erlernten Beruf irgendwann nicht mehr
ausüben. Statistisch wird jeder Vierte in Deutschland im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Davon sind Menschen in körperlich anstrengenden Berufen genauso betroffen wie Arbeitnehmer mit Büroberufen. Schauen Sie sich also lieber in Ruhe nach Alternativen um, bevor es so weit kommt. Und sichern Sie sich mit einer leistungsstarken Berufsunfähigkeitsversicherung ab für den Fall, dass Sie selbst betroffen sind.

Wie finanziere ich eine Umschulung?

Wenn Sie Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, kommt für Sie vielleicht eine Umschulung in Frage. Sie wollen einen neuen Beruf erlernen? Dann erhalten Sie in vielen Fällen staatliche Unterstützung.

Anlaufstellen
In vielen Fällen übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten für eine Umschulung. Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollten Sie sich zügig bei der Behörde vor Ort melden. Bringen Sie am besten ein Attest Ihres Arztes mit. In fast allen großen Städten finden Sie zudem die sogenannten Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, bei denen Sie eine Umschulung beantragen können. Eine Alternative ist die Rentenversicherung, bei der Sie ebenfalls finanzielle Unterstützung für eine Umschulung beantragen können.

Voraussetzungen
In der Regel müssen Sie entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Ausschlaggebend dafür, ob die Arbeitsagentur die Kosten übernimmt, ist die Wahrscheinlichkeit, mit der Sie mit dem Bildungsabschluss hinterher einen neuen Job finden. Vielleicht muss es ja auch gar keine Ausbildung sein: Eine Alternative ist ein Eingliederungszuschuss, den die Arbeitsagentur an den Arbeitgeber zahlt. Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts betragen und wird bei Arbeitnehmern über 50 Jahren bis zu 36 Monate lang gezahlt.

Arbeitslosengeld
Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, wird dies auch während der Umschulung weiter gezahlt. Das Gleiche gilt für das Arbeitslosengeld II zur Sicherung des Lebensunterhaltes. In diesen Fällen sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Arbeitsagentur kann neben dem Lehrgang auch die Kosten für eine eventuell notwendige Eignungsfeststellung, Fahrkosten, eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie für Kinderbetreuung übernehmen.

Sabbatical

Einfach mal eine Auszeit nehmen

Ob Sie davon träumen, die Welt zu bereisen, eine neue Sprache zu lernen oder eine Weiterbildung zu machen; oder ob Sie Ihr Haus umbauen oder eine Zeit lang Ihre Eltern pflegen wollen: Sie sind damit nicht allein. Immer mehr Menschen nehmen sich eine längere Auszeit vom Beruf – ob das nun drei Monate sind oder ein ganzes Jahr.

Welche Versicherungen brauche ich im Ausland?

Sie haben sich dazu entschieden, Ihre Zelte in Deutschland für eine Weile abzubrechen. Damit Sie auf Reisen keine böse Überraschung erleben, sollten Sie richtig vorsorgen.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Wenn Sie länger als sechs Wochen am Stück unterwegs sind, brauchen Sie einen umfassenden Schutz. Vor allem außerhalb der EU reicht eine günstige Zusatzversicherung nicht aus. Empfehlenswert ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung mit Zahn- und Assistance-Leistungen bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland. Achten Sie auch darauf, dass der Rücktransport nach Deutschland inbegriffen ist.

Gesetzliche Krankenkasse

Sobald Sie mehr als einen Monat unbezahlten Urlaub nehmen, müssen Sie sich selbst um Ihre Kranken- und Sozialversicherungen kümmern. Sie haben z. B. die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu versichern. Wählen Sie eine andere Alternative und wollen im Anschluss an Ihre Auszeit wieder in Ihre bisherige Krankenversicherung zurück, können Sie eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abschließen. Die Beiträge liegen bei der BKK Linde bei rund 55 Euro im Monat. Lassen Sie sich im Vorfeld  in jedem Fall von Ihrer Krankenversicherung zu den verschiedenen Möglichkeiten beraten.

Private Krankenversicherung

Auch als Privatversicherter können Sie Ihre Versicherung leistungsfrei stellen und nur eine Anwartschaftsversicherung zahlen. Außerdem haben Sie die Wahl zwischen einer „kleinen” und einer „großen” Anwartschaft. Bei Ersterer wird der Gesundheitszustand konserviert, Sie können ohne erneute Gesundheitsprüfung in Ihren Tarif zurückkehren. Bei der großen Anwartschaft ist der Beitrag höher, weil darin auch ein Sparanteil für die Alterungsrückstellungen enthalten ist.

Lebensversicherung

Wenn Sie eine Lebensversicherung haben, sollten Sie sie auf keinen Fall kündigen – sonst lassen sich Verluste kaum vermeiden. Sie kann auch im Ausland weiterbezahlt werden. Bei Produkten mit staatlicher Förderung empfiehlt sich eine Beratung.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung gilt meistens weltweit. Versichern Sie sich, dass Ihre Police auch bei einer Auszeit weiterläuft.

Kfz-Versicherung

Sie können Ihr Auto abmelden, um die Kfz-Steuer zu sparen und die Beiträge für die Versicherungspolice aussetzen – damit erlischt dann auch der Versicherungsschutz. Das Auto darf jedoch nicht abgemeldet am Straßenrand geparkt werden, sondern muss in die Garage auf einem Privatgelände.

Wir beraten Sie gerne dazu, welche Absicherung Sie für einen längeren Aufenthalt im Ausland benötigen.

  • Kontakt aufnehmen

Checkliste Sabbatical

Vom Visum bis zur Impfung: Woran muss ich denken?

Organisatorisches

  • Flüge buchen
  • Impfen (ein halbes Jahr vorher anfangen!)
  • Kreditkarte zum weltweiten kostenlosen Abheben von Bargeld besorgen
  • Arbeitssuchend/-los melden
  • Handyvertrag kündigen oder pausieren, z. B. mit Traveller Tarif
  • DSL-Vertragsübernahme organisieren oder kündigen
  • Steuererklärung abgeben
  • Auto vermieten oder verkaufen
  • Post-Nachsendeauftrag an Vertrauensperson einrichten
  • Zeitungs- und Zeitschriftenabos kündigen oder pausieren
  • Eine Person in der Heimat bitten, während Ihrer Abwesenheit bei Bedarf wichtige Dinge zu erledigen

Wohnung

  • Nach Absprache mit dem Vermieter zwischen- oder untervermieten oder auflösen
  • Besitz einlagern, verkaufen oder verschenken
  • Rundfunkbeitrag auf den Untervermieter ummelden
  • Übergabeprotokoll und Wohnungsübergabe machen

Papiere

  • Reisepass auf Gültigkeit kontrollieren
  • Visa beantragen
  • Internationalen Führerschein besorgen
  • Internationalen Impfausweis heraussuchen
  • Generalvollmachten ausstellen (z. B. für die Vertrauensperson)
  • Wichtige Dokumente kopieren, scannen und jeweils ausdrucken sowie online speichern

Sparen für die Auszeit

Von Geld- und Arbeitszeitkonten

Einen Anspruch auf ein Sabbatical gibt es zwar nicht, doch immer mehr Arbeitgeber gewähren ihren Angestellten eine längere Auszeit. Sie können für ein Sabbatical unbezahlten Urlaub nehmen – dafür sollten Sie sich vorher allerdings ein ausreichendes finanzielles Polster zulegen. Ideal ist es, wenn Sie in Ihrem Job Geld- oder Arbeitszeitkonten aufbauen. Dann beziehen Sie während der Freistellungsphase nicht nur weiter Ihren Lohn, sondern können auch auf Ihren alten Posten zurückkehren.

Arbeitszeitkonto: Mehrarbeit, Überstunden, ungenutzte Urlaubstage sowie in Zeit umgerechnete Sonderzahlungen: All das können Sie auf einem Arbeitszeitkonto ansparen. Was angerechnet werden kann, müssen Sie vorher schriftlich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Bestenfalls sparen Sie so viel an, dass Sie damit die gesamte Auszeit überbrücken können. Dann ist Ihr Sabbatical so etwas wie ein bezahlter Urlaub, alle Versicherungen laufen weiter.

Geldkonto: Statt Zeit können Sie auch Geld „sammeln”: Bei dieser Variante verzichten Sie auf einen Teil Ihres Gehalts, der Ihnen gutgeschrieben wird. Das funktioniert auch bei Boni. Für jeden Monat Auszeit erhält man ein Zwölftel weniger Gehalt, für eine Auszeit von drei Monaten muss man also von 75 Prozent des ursprünglichen Gehalts leben. Die Beträge werden verzinst und während des Sabbaticals als Freistellungsgehalt ausgezahlt. Allerdings muss vorher alles versteuert werden.

Und danach?

Wie Sie nach einem Sabbatical wieder in den Beruf finden

Es ist nicht einfach, nach einem Jahr Auszeit ins Berufsleben zurückzukehren: Man hat sich andere Routinen angewöhnt, hat neue Erfahrungen gemacht und vielleicht auch seine berufliche Einstellung geändert. Dennoch lohnt es sich, rechtzeitig über die Zeit nach dem Sabbatical nachzudenken. Diese Tipps helfen Ihnen dabei, den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern.

Wie wirkt sich ein Sabbatical auf meinen gesetzlichen Rentenanspruch aus?

Wenn Ihr Arbeitgeber die Auszeit unterstützt und Sie mit einem Geld- oder Arbeitszeitkonto vorgearbeitet haben, müssen Sie sich während der Freistellungsphase um Ihre Rentenansprüche keine Sorgen machen: Sie bekommen weiter Ihr Gehalt, damit werden auch die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.

Anders sieht es aus, wenn Sie für Ihr Sabbatical unbezahlten Urlaub nehmen. In diesem Fall können Sie die gesetzliche Rentenversicherung ruhen lassen. Wenn Sie keine Beitragszeiten für Ihren Rentenanspruch verlieren wollen, könnte es sich jedoch lohnen, den freiwilligen Mindestbeitrag von 83,70 Euro monatlich zu bezahlen. Für die spätere Rentenhöhe ist der geringe Betrag nicht sonderlich ausschlaggebend.

Ob eine Beitragslücke zum Problem wird oder nicht, hängt davon ab, wann Sie in Rente gehen wollen. Für eine Regelaltersrente mit 67 Jahren müssen Sie in der Summe nur 5 Jahre lang Beiträge eingezahlt haben. Planen Sie hingegen, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen, benötigen Sie dafür 35 Versicherungsjahre. Lassen Sie sich deshalb gut beraten.

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