16x9 Image

Eltern pflegen – schließen Sie Versorgungslücken

Ein langes, selbstbestimmtes Leben bei vollständiger körperlicher und geistiger Gesundheit. Wer wünscht sich das nicht? Leider sieht die Realität häufig anders aus.

Risiko Pflegebedürftigkeit

Herausforderung für die nächsten Generationen

Zum Januar 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft getreten. Ziel der neuen Regelung ist eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Doch die Pflege eines nahen Angehörigen ist immer noch eine große Herausforderung für Kinder und Angehörige – auch finanziell. Wie Sie am besten vorsorgen.

Wer im Alter Pflege braucht

Die Pflegequote, also der Anteil pflegebedürftiger Menschen an der deutschen Bevölkerung, nimmt seit einigen Jahren deutlich zu. Hauptgrund: Die Menschen werden immer älter. Hier einige Beispiele zu Kosten und Pflegeleistungen.

Luxusgut Heimpflege?

In Deutschland unterscheiden sich die Kosten für die stationäre Altenpflege je nach Region deutlich. Auch das Einkommen ist entscheidend. Die Folge: In fast der Hälfte aller Kreise und kreisfreien Städte (44 Prozent) reicht das durchschnittliche Jahreseinkommen der über 80-Jährigen nur für maximal elf Monate professionelle stationäre Versorgung.

Vor allem in den Kreisen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg sowie in den Stadtstaaten übersteigen die Pflegekosten das durchschnittliche Jahreseinkommen der Pflegebedürftigen zum Teil deutlich. Senioren in den ostdeutschen Bundesländern, in Schleswig-Holstein und in weiten Teilen Niedersachsens können einen Pflegeheimplatz hingegen viel leichter finanzieren.

Elternunterhalt

Wer gut verdient, muss zahlen

Wenn Ihre Eltern die Kosten für ein Alten- oder Pflegeheim nicht selbst aufbringen können, kommt das Sozialamt dafür auf. Gleichzeitig prüft das Amt jedoch, ob Sie gegenüber Ihren Eltern unterhaltspflichtig sind. Das Ergebnis hängt vor allem von Ihren eigenen finanziellen Möglichkeiten ab. Doch wie hoch kann der fällige Unterhalt sein?

Zur Berechnung des Elternunterhaltes wird zunächst Ihr bereinigtes monatliches Einkommen ermittelt. Dafür werden vom Nettoeinkommen berufliche Ausgaben und Altersvorsorge (jeweils pauschal mindestens 5 Prozent) sowie sonstige Aufwendungen wie Kinderunterhalt abgezogen. Das bereinigte Einkommen wird anschließend um den Selbstbehalt in Höhe von 1.800 Euro reduziert. Vom Rest beansprucht das Sozialamt in der Regel 30 bis 50 Prozent für die Pflege Ihrer Eltern. Bei Familien wird bei der Berechnung des Unterhaltes zusätzlich noch das Einkommen des Ehepartners hinzugerechnet, dafür aber ein erhöhter Selbstbehalt berücksichtigt. Zwei Beispielrechnungen:

Beispiel 1: Single mit niedrigerem Einkommen

Netto-Einkommen

1.800 €

Berufliche Aufwendungen (5 %)

- 90 €

Zusätzliche Altersvorsorge (5 %)

- 90 €

Sonstige Aufwendungen

- 50 €

Bereinigtes Einkommen

1.570 €

Selbstbehalt

- 1.800 €

Elternunterhalt

0 €

Beispiel 2: Familie mit höherem Einkommen

 

Unterhaltspflichtiger

Ehepartner

Netto-Einkommen

4.000 €

2.000 €

Berufliche Aufwendungen (5 %)

- 200 €

- 100 €

Zusätzliche Altersvorsorge (5 %)

- 200 €

- 100 €

Sonstige Aufwendungen

- 100 €

- 50 €

Bereinigtes Einkommen

3.500 €

1.750 €

Gemeinsames Einkommen

5.250 €

Gemeinsamer Selbstbehalt

3.240 €

Verbleibend

2.010 €

Elternunterhalt (50 %)

1.005 €

Sie haben die Wahl

Drei Arten der privaten Zusatzabsicherung für die Pflege

Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert nur die Grundversorgung Ihrer Eltern. Die tatsächlichen Pflegekosten fallen in der Regel deutlich höher aus. Es empfiehlt sich deshalb, frühzeitig eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen. Sie verringert das Risiko, dass Sie später viel Geld zuzahlen müssen, wenn Ihre Eltern zum Pflegefall werden. Es gibt drei Formen solcher Zusatzversicherungen.

Wie selbstständig sind Ihre Eltern?

Wie viel kann Ihre Mutter oder Ihr Vater noch ohne Hilfe alleine erledigen und wo benötigt sie oder er Unterstützung? Für die Pflegebedürftigkeit ist die Selbstständigkeit Ihrer Eltern ausschlaggebend. Mit dem Begutachtungsinstrument der gesetzlichen Pflegeversicherung werden die Fähigkeiten Ihrer Eltern in sechs Lebensbereichen (Modulen) erfasst.

  1. Mobilität
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Aus dem Ergebnis der Begutachtung ergibt sich einer der fünf Pflegegrade.

Der Pflegegrad entscheidet über staatliche Zuschüsse

Die fünf Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeversicherung bilden den Hilfsbedarf eines Menschen ab. Ihre Mutter oder Ihr Vater ist ein Pflegefall? Abhängig vom Pflegegrad erhält sie oder er diese finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse.

Pflegegrad 1

Voraussetzung: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

  • Monatlicher Entlastungsbetrag: bis zu 125 Euro

Pflegegrad 2

Voraussetzung: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

  • Monatliches Pflegegeld für die häusliche Pflege: 316 Euro oder
  • ambulante Pflegesachleistungen: 689 Euro oder
  • Beitrag für die vollstationäre Pflege im Heim: 770 Euro

Pflegegrad 3

Voraussetzung: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

  • Monatliches Pflegegeld für die häusliche Pflege: 545 Euro oder
  • ambulante Pflegesachleistungen: 1.298 Euro oder
  • Beitrag für die vollstationäre Pflege im Heim: 1.262 Euro

Pflegegrad 4

Voraussetzung: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

  • Monatliches Pflegegeld für die häusliche Pflege: 728 Euro oder
  • ambulante Pflegesachleistungen: 1.612 Euro monatlich oder
  • Beitrag für die vollstationäre Pflege im Heim: 1.775 Euro

Pflegegrad 5

Voraussetzung: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellen, etwa durch den vollständigen Verlust der Greif-, Steh- und Gehfähigkeit.

  • Monatliches Pflegegeld für die häusliche Pflege: 901 Euro oder
  • ambulante Pflegesachleistungen: 1.995 Euro monatlich oder
  • Beitrag für die vollstationäre Pflege im Heim: 2.005 Euro

 

Wichtig: Bei der vollstationären Pflege übernimmt die Pflegekasse bis zum jeweiligen Höchstbeitrag zwar die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, für Aufwendungen der sozialen Betreuung und für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (die sogenannten „Hotelkosten“) trägt der Pflegebedürftige jedoch selbst.

Fazit: Gerade, wenn Sie selbst Ihre Eltern nicht pflegen können und auch die häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste nicht ausreicht, ist der einzige Ausweg oft ein teures Pflegeheim.

Wie Sie staatliche Leistungen für die Pflege Ihrer Eltern beantragen

Um Leistungen der Pflegeversicherung für Ihre Eltern in Anspruch nehmen zu können, müssen Ihre Eltern oder Sie als Bevollmächtigter einen Antrag bei der Pflegekasse, der Krankenkasse oder als privat Versicherte bei der Versicherung stellen. Daraufhin wird innerhalb eines Monats eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durchgeführt.

Checkliste:

  • Setzen Sie sich mit der Kranken- oder Pflegekasse Ihrer Eltern in Verbindung und stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen.
  • Prüfen und bewerten Sie die Vergleichsliste über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen.
  • Nehmen Sie bei Bedarf die kostenlose Beratung durch die Pflegekasse in Anspruch. 
  • Notieren Sie in einem Pflegetagebuch, bei welchen Tätigkeiten Ihre Eltern Hilfe benötigen. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung und Festlegung des Pflegegrades.
  • Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Sie oder andere Angehörige durchgeführt werden kann oder ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen wollen.
  • Falls die Pflege zu Hause trotz ambulanter Pflegedienste nicht möglich erscheint, informieren Sie sich über vollstationäre Pflegeeinrichtungen und lassen sich entsprechend beraten.

Premiumpartner unserer Unternehmensgruppe

Bauen Sie auf erste Adressen der Finanzbranche