Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente gibt es seit 2002. Sie ist eine private, staatlich geförderte Altersvorsorge, mit der Arbeitnehmer ihr finanzielles Polster für den Ruhestand aufbessern können.
Die Riester-Rente ist durch die staatliche Förderung besonders lukrativ. Die Steuervorteile beantragen Sie mit Ihrer Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.
Lesezeit: In 2 Minuten wissen Sie, wie Sie Ihre Riester-Förderung in der Steuererklärung beantragen.
Die Riester-Rente gibt es seit 2002. Sie ist eine private, staatlich geförderte Altersvorsorge, mit der Arbeitnehmer ihr finanzielles Polster für den Ruhestand aufbessern können.
Der Anlass für die Einführung der Riester-Rente war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001. Dabei wurde das Nettorentenniveau eines idealtypisch sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat, von 70 auf 67 Prozent herabgesetzt. Um diese Einbuße bei der staatlichen Rente auszugleichen, wurde die Riester-Rente eingeführt.
Die private Altersvorsorge gewinnt stetig an Bedeutung. Die Riester-Rente hat dabei verschiedene Vorteile gegenüber anderen Modellen:
Um von den Zulagen der staatlich geförderten Riester-Rente zu profitieren, nutzen Sie die jährliche Steuererklärung. Füllen Sie die Anlage AV Ihrer Steuererklärung komplett aus. Tragen Sie die Summe Ihrer geleisteten Altersvorsorgebeiträge in Zeile 8 ein.
Die Höhe Ihrer Beiträge zur Altersvorsorge können Sie Ihren Kontoauszügen entnehmen oder bei der AachenMünchener anfragen. Sie finden diese Angabe aber auch in der „Bescheinigung nach § 92 EStG“, die Sie Anfang jeden Jahres von der AachenMünchener für das zurückliegende Jahr erhalten. Diese Bescheinigung müssen Sie nicht mit einreichen. Sie ist nur für Ihre Unterlagen bestimmt.
Einen Riester-Vertrag abschließen kann jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Das sind alle Arbeitnehmer, die in Voll- oder Teilzeit angestellt sind. Aber auch beispielsweise Beamte, Auszubildende oder Erziehende sind unmittelbar begünstigt.
Mittelbar begünstigt sind Personen ohne eigenständige Förderberechtigung. Das sind z. B. Hausfrauen. Sie können gefördert werden, wenn der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner unmittelbar begünstigt ist. Beide müssen einen eigenen Vertrag abschließen und mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen.
Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sind unmittelbar zulageberechtigt. Das sind z. B. selbstständige Fitnesstrainer oder Journalisten. Wer nicht in die gesetzlichen Rentenversicherung einzahlt, kann mittelbar zulageberechtigt sein über einen förderfähigen Ehepartner/in oder eingetragenen Lebenspartner.