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Haushüten – so klappt’s auch mit den Nachbarn

Die Wohnung oder das Haus hüten, während die Nachbarn im Winterurlaub sind? Kein Problem! Doch Missgeschicke können schnell teure Folgen haben. Wer zahlt den Schaden und wie kann man sich absichern? Die Versicherungsexperten der DVAG klären auf.

Quelle: Masterfile/RF/DVAG Schnee schippen: Während des Urlaubs kümmern sich oft Nachbarn um Haus und Hof.

Netten Menschen tut man gern einen Gefallen – zum Beispiel, sich mal um ihr Zuhause zu kümmern, während sie im Winterurlaub sind. Den Briefkasten leeren, hin und wieder mal lüften, Pflanzen gießen und den Schnee vor der Tür wegschippen. So wirkt das Heim auch nicht verwaist und damit weniger einladend für Einbrecher. Was aber, wenn dabei Missgeschicke passieren? Wenn etwa das Fenster nach dem Lüften nicht richtig geschlossen wird und Wasser eindringt? Wer muss in dem Fall für die ruinierten Möbel oder den aufgequollenen Parkettboden zahlen? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erläutern die Lage.

Haftpflicht bei Gefälligkeitsdiensten

Kaum jemand macht sich vorher Gedanken darüber, was passiert, wenn beim Haus-Sitting versehentlich Schäden entstehen. Dabei gibt es gerade für so genannte Gefälligkeitsdienste sogar rechtliche Sonderregelungen. Diese stellen uneigennützige Helfer ohne private Haftpflichtversicherung von der üblichen Schadensersatzpflicht frei. Vorausgesetzt, es wurde nicht grob fahrlässig gehandelt. Das klingt zwar erst einmal gut für den Helfer. Der Haken an der Sache: Ist der Unglücksrabe nicht haftpflichtversichert und zahlt auch nicht freiwillig aus eigener Tasche, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen. Gerade bei größeren Summen landen solche Nachbarschaftsstreits meist vor Gericht. Die Versicherungsprofis der DVAG raten deshalb: „Um das gute Verhältnis zu den Nachbarn nicht aufs Spiel zu setzen, sollte jeder Haushüter eine private Haftpflichtversicherung besitzen. Generell zählt diese Absicherung zu den elementarsten Versicherungen, denn in der Regel gilt: Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss für den Schaden aufkommen.“  

Übrigens: Die private Haftpflichtversicherung übernimmt bei typischen Gefälligkeitsschäden die Kosten mittlerweile in jedem Fall – sogar bei grober Fahrlässigkeit. Wer also eine ältere Police hat, sollte einfach einmal einen Berater drüberschauen lassen, um eventuelle Versicherungslücken zu schließen.