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Endlich Entlastung! Wichtige Tipps für Senioren zum Thema Haushaltshilfe

In den eigenen vier Wänden leben, am besten so lange wie möglich – das wünschen sich die meisten Senioren. Damit der Alltag trotzdem klappt, bieten Haushaltshilfen eine gute Lösung. Doch wer zahlt, wenn bei der Dienstleistung etwas zu Bruch geht oder sogar jemand zu Schaden kommt?

(Quelle: Mauritius Images/ Panther Media GmbH/Alamy RF/ DVAG) Haushaltshilfe für Senioren: Entlastung in den eigenen vier Wänden.

In den eigenen vier Wänden leben, am besten so lange wie möglich – das wünschen sich die meisten Senioren. Damit der Alltag trotzdem klappt, bieten Haushaltshilfen eine gute Lösung. Sie können vor allem mühselige Arbeiten wie Fensterputzen, Bödenwischen oder Wäschewaschen abnehmen. Doch wer zahlt, wenn bei der Dienstleistung etwas zu Bruch geht oder sogar jemand zu Schaden kommt? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) klären auf.  

Was, wenn Schäden entstehen?

Nur schnell über das Regal gewischt und schon ist die Blumenvase hinüber. Hier gilt: Der Verursacher muss den finanziellen Schaden tragen. Ähnlich ist es bei Missgeschicken, die gegenüber anderen passieren – beispielsweise, wenn jemand auf dem frisch gewischten Boden ausrutscht und sich verletzt. Der gravierende Unterschied: Die Folgekosten können bei Unfällen schnell in die Höhe schießen. „Für Haushaltshilfen ist eine  Haftpflichtversicherung deshalb besonders sinnvoll. Aber auch für alle anderen sollte dieser Versicherungsschutz zur Grundabsicherung gehören“, raten die Versicherungsprofis der DVAG.  

Haushaltshilfe offiziell anmelden – was hat es damit auf sich?

Ist die Unterstützung nicht nur ein Freundschaftsdienst, sondern erfolgt gegen Bezahlung,  muss die Haushaltshilfe angemeldet werden. Denn jetzt ist die Tätigkeit rentenversicherungspflichtig. Solange der Verdienst dabei unter 450 Euro monatlich liegt, handelt es sich um einen Minijob. Dieser muss von den Senioren bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden.  

Damit ist in diesem Fall gleichzeitig die Meldung für die gesetzliche Unfallversicherung erfüllt. „Die Versicherung übernimmt die Folgekosten, sollte sich die Haushaltskraft während der Arbeit oder auf dem Hin- und Rückweg verletzen“, erklärt die DVAG. Mit dem sogenannten Haushalts-Check werden dem Arbeitgeber die Beiträge zur Unfallversicherung (1,6 Prozent) zusammen mit den anderen Abgaben von der Minijob-Zentrale berechnet und eingezogen.  

Gut zu wissen:

Wer pflegebedürftig ist, wird in puncto Haushaltshilfe oft durch die Pflegekasse finanziell unterstützt. Am besten genau bei der zuständigen Stelle informieren und beraten lassen.

  • Ansprüche klären: Erkundigen, ob eventuell Anspruch auf Pflegegeld besteht
  • Suche erleichtern: PrivatePflegedienste, Arbeiterwohlfahrt, Johanniter oder das Deutsche Rote Kreuz helfen, eine Haushaltskraft zu finden
  • Klarheit schaffen: Aufgaben und Wünsche im Vorfeld besprechen und notieren. So gibt’s keine Missverständnisse oder falschen Erwartungen
  • Sympathie wichtig: Nicht nur das Fachliche zählt – Arbeitgeber und Haushaltshilfe sollten gut miteinander auskommen und sich vertrauen