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Clever Riestern in der Elternzeit: So einfach werden aus 60 Euro mindestens 475!

Frischgebackene Mütter aufgepasst: Zwischen Windeln, Stillen und Schlafmangel denken die Wenigsten an ihre Altersvorsorge. Dabei kann man beim Riestern gerade jetzt ordentlich vom Staat profitieren.

(Quelle: Masterfile/RF/DVAG) Elternzeit: Jetzt staatliche Förderungen richtig nutzen.

Das Kind ist da, die Freude groß! Finanziell kann es in der Elternzeit allerdings enger werden, denn das staatliche Elterngeld entspricht nicht dem gewohnten Gehalt. Laufende Verträge zur eigenen Altersabsicherung erscheinen da manchem als ungeliebte finanzielle Verpflichtungen. Dabei ist das für Frauen besonders wichtig. Denn gerade sie sind häufig von Altersarmut betroffenen. Speziell in der Erziehungszeit bietet die Riester-Rente hier einen besonders lukrativen Clou! Was es damit auf sich hat, erklären die Finanzexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG).

Wie war das mit dem Riester-Sparen?

Wer die volle Förderung vom Staat möchte, zahlt jährlich mindestens einen Eigenbeitrag von vier Prozent des Vorjahresbruttogehalts in den Riester-Vertrag ein. Wer weniger investiert, erhält die dementsprechend anteilige Förderung. Der sogenannte Sockelbeitrag für Förderberechtigte mit keinem oder nur sehr niedrigem Gehalt liegt bei jährlich 60 Euro. So viel muss man also mindestens einzahlen, um einen Zuschuss zu erhalten. Ist die nötige Eigenleistung erbracht, gibt es pro Jahr eine Grundzulage von 175 Euro und für jedes nach 2008 geborene Kind noch mal eine Kinderzulage von 300 Euro obendrauf. Diese gilt ab dem Jahr, in dem das Baby geboren wird und endet zusammen mit dem Anspruch auf Kindergeld – also in der Regel mit dem 25. Geburtstag des Kindes.

Besonderheiten beim Riestern in der Elternzeit

„Wollen Mütter auch in der Erziehungszeit die vollen Zulagen erhalten, müssen sie trotz des nun wegfallenden Gehalts zunächst die vier Prozent ihres vorjährigen Lohns einzahlen. Ab dem zweiten Jahr sieht die Sache anders aus“, so die Vermögensberater der DVAG. „Das erhaltene Elterngeld spielt bei der Berechnung des Eigenbetrages keine Rolle – sparende Mütter müssen nun nur noch den Sockelbeitrag von 60 Euro, sprich fünf Euro monatlich, leisten, um die volle Grundzulage plus die volle Kinderzulage zu erhalten. Wenn es zurück ins Berufsleben geht, dreht sich der Spieß um. Im ersten Jahr reicht noch einmal der Mindestbetrag von 60 Euro, obwohl nun wieder Gehalt gezahlt wird“, veranschaulichen die DVAG-Profis. 

So geht’s noch leichter

Klingt kompliziert? Muss es nicht sein! Eltern sollten sich am besten den Rat eines Profis einholen. Dieser bewahrt den Überblick und berücksichtigt dabei vor allem auch die individuelle Situation. So kann man die wertvolle Zeit mit den Kleinen in vollen Zügen genießen.

In Kürze: 5 Tipps zum Riestern während der Elternzeit

  • Dauerzulagenantrag: Wer den Eigenbeitrag reduziert, muss den Dauerzulagenantrag selbstständig ändern – das ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich.
  • Kind melden: Um die Kinderzulage zu erhalten, muss man den Vertragspartner über die Geburt aktiv informieren.
  • Sockelbeitrag nutzen: Wer knapp bei Kasse ist, sollte ab dem zweiten Jahr Elternzeit die Einzahlungshöhe reduzieren und kann dank Sockelbeitrag trotzdem die vollen Zulagen erhalten.
  • Steuerliche Vorteile: Im Hinblick auf steuerliche Vorteile kann es durchaus lukrativ sein, bewusst den geförderten Maximalbetrag von 2.100 Euro im Jahr, also 175 Euro monatlich, einzuzahlen. Voraussetzung: Verheiratet mit gemeinsamer Veranlagung.
  • Verlängerung: Kommt während der 36-monatigen Elternzeit ein weiteres Kind, verlängert sich auch der Anspruch auf die spezielle Sockelbeitrags-Förderung.