Neue Kulturen kennenlernen, Sprachkenntnisse erwerben und internationale Freundschaften schließen – ein Auslandsaufenthalt ist sehr verlockend. Schon jetzt träumen viele Schüler davon, im Sommer nach dem Schulabschluss ins Ausland zu reisen. Damit dieser Traum nicht platzt, raten die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG), die Reise zeitnah zu planen. Um fernab der Heimat rundum abgesichert zu sein, empfehlen sie, vorhandene Versicherungen auf Reisetauglichkeit zu prüfen.
Die wichtigsten Versicherungen auf einen Blick
Die gesetzliche Krankenversicherung schützt bei einem Auslandsaufenthalt in den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen hat. Das sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und Länder wie Israel, Tunesien oder die Türkei. Allerdings umfasst dieser Versicherungsschutz nur das, was die inländische Krankenkasse Versicherten zahlen würde. Zuzahlungen und Eigenanteile werden nicht erstattet.
Wer diese Versorgungslücke schließen möchte, sollte vor Reisebeginn eine private
Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese übernimmt bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit auch die Kosten für einen teuren Krankenrücktransport – die Gesetzliche zahlt diesen generell nicht. „Besonders für Reisende, die ins außereuropäische Ausland fahren, ist eine private Auslandskrankenversicherung wichtig“, so die DVAG-Berater. Denn dort zahlt die gesetzliche Krankenkasse keine Behandlung. Auch Privatversicherte sollten vor Antritt der Reise die Leistungen ihrer Krankenversicherung prüfen.
Weiterhin zählt sowohl zu Hause als auch im Ausland die private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Denn ein kleines Missgeschick kann im Ernstfall unvorhergesehene Kosten verursachen. „Die meisten Haftpflichtversicherungen bieten weltweiten Schutz – allerdings nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu einem Jahr“, erläutern die Experten der DVAG und raten deshalb dazu, die bestehende Police zu überprüfen. Wichtig zu wissen: Teilweise können junge Erwachsene noch über den Vertrag der Eltern mitversichert sein. Genau hinzuschauen kann sich also lohnen.