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Am 17. Mai ist Auf-Arbeit-Radeln-Tag

Dank Rad dem Pendlerwahnsinn entkommen! Unfall auf dem Arbeitsweg – welche Versicherung zahlt? Welche Regeln sollte ich als Radfahrer unbedingt kennen?

Stau, Verspätungen, genervte Gesichter – für viele Arbeitnehmer ein ganz normaler Morgen. Warum nicht den „Auf-Arbeit-Radeln-Tag“ am 17. Mai zum Anlass nehmen und aufs Fahrrad umsteigen. Doch was genau zählt eigentlich zum Arbeitsweg? Wer zahlt, wenn ich mich beim Abstecher zum Bäcker verletze? Außerdem: Gibt es in Deutschland spezielle Regelungen für Radfahrer und was passiert, wenn man dagegen verstößt? Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) klären auf.

Quelle: Masterfile/RF/DVAG Mit dem Rad zur Arbeit: Neben der passenden Ausrüstung auch an den Versicherungsschutz denken.

Welche Strecke zählt als Arbeitsweg?

Der direkte Weg zwischen dem eigenen Zuhause und Arbeitsplatz ist in der Regel gesetzlich versichert. Aber Vorsicht: Schon bei einem kurzen Abstecher zum Bäcker oder Kiosk tauscht man Brötchen und Zeitung gegen seinen Versicherungsschutz ein. Denn sobald der Arbeitnehmer seinen direkten Weg verlässt, entfällt der gesetzliche Unfallschutz. Ausnahmen gelten bei der Unterbringung von Kindern sowie Umleitungen oder generell zwar längere, aber verkehrsgünstigere Wege. Zusätzlicher Hinweis der DVAG-Versicherungsprofis: „Wer den Arbeitsweg für über zwei Stunden unterbricht – um beispielsweise private Besorgungen zu erledigen – ist auch danach nicht mehr gesetzlich versichert.“

Betriebskantine oder Restaurant – egal?

In der Mittagspause in die Kantine, schnell zum nächsten Supermarkt oder doch zum Lieblingsasiaten? Reine Geschmackssache, denn meist ist der Weg zum Ort, an dem gegessen wird, gesetzlich abgesichert. Doch der Schutz endet mit Betreten der Lokalität. Mitarbeiter sind also selbst in der betriebseigenen Kantine nicht abgesichert. Gleiches gilt für das stille Örtchen: Der Gang zum Toilettenraum ist gesetzlich abgesichert – der weitere Aufenthalt dort jedoch nicht. Auch Spaziergänge und Raucherpausen während der Arbeitszeit gelten als Privatangelegenheiten. Der direkte Weg zwischen dem eigenen Zuhause und Arbeitsplatz ist in der Regel gesetzlich versichert. Aber Vorsicht: Schon bei einem kurzen Abstecher zum Bäcker oder Kiosk tauscht man Brötchen und Zeitung gegen seinen Versicherungsschutz ein. Denn sobald der Arbeitnehmer seinen direkten Weg verlässt, entfällt der gesetzliche Unfallschutz. Ausnahmen gelten bei der Unterbringung von Kindern sowie Umleitungen oder generell zwar längere, aber verkehrsgünstigere Wege. Zusätzlicher Hinweis der DVAG-Versicherungsprofis: „Wer den Arbeitsweg für über zwei Stunden unterbricht – um beispielsweise private Besorgungen zu erledigen – ist auch danach nicht mehr gesetzlich versichert.“

Was, wenn mir sonst was passiert?

Wer auf einen umfassenden Schutz nicht verzichten möchte, kann sich zusätzlich privat absichern. Eine private Unfallversicherung zahlt bei Unfällen, die in der Freizeit passieren und somit zum Privatbereich gehören. Bei bleibenden Schäden ist neben der vereinbarten Invaliditätsleistung, die beispielsweise für den Umbau zur behindertengerechten Unterkunft eingesetzt werden kann, auch eine regelmäßige Rentenzahlung möglich. Am besten ist, sich in einem persönlichen Gespräch von einem Experten beraten zu lassen.
 

Gesetze rund ums Radeln – Wer hätte es gewusst?

  • Muss ich einen Helm tragen? In Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Radfahrer – auch nicht für Kinder. Gut zu wissen: Die Unfallversicherung greift auch dann, wenn Sie auf einen Helm verzichten
  • Licht kaputt? Ohne Licht fahren ist gefährlich – auch für die Brieftasche: Mit 20 Euro Strafe muss man rechnen
  • Hobbyakrobat? Auch wenn es Spaß macht: Freihändiges Fahren kostet 5 Euro
  • Schnell mal die Nachrichten checken? Wer sein Smartphone während der Fahrt zückt, muss mit 55 Euro Bußgeld rechnen
  • Zebrastreifen missachtet? Wer erwischt wird, zahlt 40 Euro
  • Einen über den Durst getrunken? Mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad drohen drei Punkte, eine Geldstrafe und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU)
     

Woher kommt eigentlich der Aktionstag „Auf-Arbeit-Radeln-Tag“?

Der Aktionstag findet jährlich am dritten Freitag im Mai statt. Er stammt ursprünglich aus den USA, wo er 1956 als „Bike-to-Work-Day“ von der US-amerikanischen League of American Bicyclists ins Leben gerufen wurde.