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Valentinstag: Verliebt, verlobt, versichert?

In der gemeinsamen Wohnung können sich Pärchen nicht nur den Abwasch teilen, sondern auch die Versicherungen – so funktioniert’s!

Quelle: Masterfile/RF/DVAG Gemeinsam leben: Paare sparen Geld, wenn sie Versicherungen zusammen legen

Viele Verliebte nehmen den Valentinstag gerne zum Anlass für einen kleinen Liebesbeweis. Ein größerer Schritt hingegen – zum Beispiel eine gemeinsame Wohnung – ist offenbar weniger en vogue: Umfragen zufolge leben viele Paare heute getrennt. Die einen führen gezwungenermaßen eine Fernbeziehung, weil sie Jobs in verschiedenen Städten haben. Die anderen entscheiden sich bewusst dafür, in zwei Wohnungen zu leben, meist am selben Ort. Dieses Beziehungsmodell nennt sich LAT, „Living Apart Together“, übersetzt: „getrennt zusammen leben“. Paare erhoffen sich davon mehr Freiheiten, mehr Selbstverwirklichung, bessere Rückzugsmöglichkeiten und weniger Streit über lästige Haushaltsdinge. 

Ein gemeinsamer Haushalt kann nicht nur stärker zusammenschweißen, sondern zudem finanzielle Vorteile mit sich bringen: „Wenn sich Paare dafür entscheiden zusammenzuziehen, ist ein gemeinsamer Versicherungscheck vielleicht nicht sonderlich romantisch, lohnt aber auf alle Fälle“, sagen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). „Versicherungspolicen können zusammengelegt, Beitragszahlungen reduziert und das Gesparte in andere Dinge investiert werden.“ Statt etwa zwei Single-Versicherungen zu bezahlen, genügt bei einigen Versicherungen nämlich ein einziger Vertrag. Wichtig dabei: Der fortgeführte Versicherungsvertrag muss entsprechend erweitert werden.  

Mit dem Einzug in die gemeinsame Wohnung können bei privaten Haftpflichtversicherungen alle Bewohner in einer einzigen Police abgesichert werden. „Das Zusammenlegen der Haftpflichtversicherungen ist eine clevere Möglichkeit, um Geld zu sparen“, so die Vermögensberater der DVAG. Ein Nachteil entsteht dadurch übrigens nicht. Denn Paare können ohnehin untereinander keinen Schadensersatz beanspruchen, sobald sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Empfehlenswert ist, die Versicherungsverträge vor einer Kündigung mithilfe eines Experten zu prüfen und gemeinsam die beste Lösung zu finden. 

Auch bei der privaten Hausratversicherung genügt bei einem zusammengelegten Hausstand eine gemeinsame Police. „Bestehen zwei Versicherungsverträge, können diese ab dem Tag des Einzugs auf einen einzigen reduziert werden“, erklären die Vermögensberater der DVAG und betonen hierzu: „Wichtig ist, hier noch mal sicherzustellen, dass keine Unterversicherung besteht.“ In dem gemeinsam genutzten Vertrag sollten also nicht nur beide Namen eingetragen sein, sondern unbedingt auch die Versicherungssumme der Wohnfläche, die dem Besitzstand entsprechend angepasst werden muss. Die meisten Hausratversicherungen kalkulieren mit einer Versicherungssumme von etwa 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. 

Gut zu wissen: Ehe- oder Lebenspartner haben beim Zusammenziehen ein Sonderkündigungsrecht bei den Altverträgen, das heißt, sie müssen nicht die üblichen Kündigungsfristen einhalten.